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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2020-15GV-074

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Hauptsatzung der Gemeinde Sterup ist seit 2013 in Kraft. Die Bürgermeisterin regt an, sie in einigen Punkten zu ändern.

 

Derzeit ist die Aufgabe „Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens“ auf die Bürgermeisterin übertragen. Es ist vorgesehen, diesen Punkt wie folgt zu fassen:

 

„.. die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach dem BauGB bei ortsüblichen Wohnbauvorhaben einschließlich der dazu gehörenden Garagen und Stellplätze“

 

Damit ist sichergestellt, dass besondere Bauvorhaben, wie z. B. Vorhaben im Außenbereich, Vorhaben von emittierenden Betrieben … in der Gemeindevertretung beraten und beschlossen werden.

Selbstverständlich kann die Bürgermeisterin jederzeit eine Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen in die Zuständigkeit der Gemeindevertretung geben.

 

Weiterhin soll die Regelung bezüglich einer Einwohnerversammlung dem Satzungsmuster angepasst werden, wonach bei Bedarf eine Versammlung einer Einwohnerinnen und Einwohner einberufen wird.

 

Schließlich wird bei den Bekanntmachungen ergänzt, dass nach dem Baugesetzbuch erforderliche Bekanntmachungen auch auf der Internetseite des Amtes Geltinger Bucht veröffentlicht werden.

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Sterup beschließt die 1. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Sterup in der vorgelegten und erläuterten Fassung.

 

 

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Anlagen

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Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

Öffnungszeiten

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