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Vorlage - 2025-03GV-307
Grunddaten
- Betreff:
-
Gewerbegebiet Westerfeld / Geltinger Bucht
Planungsleistungen im Rahmen der Bauleitplanung hier: Entwässerungskonzept sowie verkehrstechnische Gegebenheiten (Vorplanung)
Beratung und Beschlussfassung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Dirk Petersen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Infrastruktur- und Umweltausschuss der Gemeinde Gelting
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Beratung und Empfehlung
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19.03.2025
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Geplant
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Gemeindevertretung der Gemeinde Gelting
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Beratung und Beschluss
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25.03.2025
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Sachverhalt
Zur Entwicklung des Gewerbegebietes ist die Gemeinde im Rahmen der Vorplanung in Abstimmung mit der Landes- und Regionalplanung. Die Planungsleistungen für die notwendige Bauleitplanung sind beschlossen und beauftragt worden. Hierbei sind mit dem Planungsbüro erste Umsetzungsschritte besprochen worden. U.a. sind im Rahmen der Bauleitplanung Aussagen von Fachplanern (Erschließungsplanung) unumgänglich. Im Rahmen der Bauleitplanung sind Teilbereich durch Erschließungs-Fachplaner gesondert zu beauftragen. Hierbei sind Aussagen zu verkehrstechnischen Gegebenheiten (insbesondere sind konkrete Aussagen zu erarbeiten, um Zustimmungsreife mit dem LBV-SH zu erlangen -Grundlagenermittlung, Vorplanung und Entwurfsplanung-) sowie ein abgestimmtes Entwässerungskonzept -als Vorplanung- (Anlagen der Abwasserentsorgung sowie Wasserversorgung) im Rahmen des Erschließungskonzeptes (Grundlagenermittlung, Vorplanung/Vorbemessung, Abstimmung mit Fachbehörden) zu erarbeiten und in die Bauleitplanung zu überführen. Die Beauftragung wird in Teilbereichen erfolgen. Die Gesamtkosten des Planungsauftrages werden auf ca. 110.000 €/netto geschätzt.
Beschlussvorschlag
Der Infrastruktur- und Umweltausschuss empfiehlt,
Die Gemeindevertretung Gelting beschließt
die Vergabe der Fachplanungsleistungen, wie oben beschrieben. Der Bürgermeister wird ermächtigt, nach Prüfung der Vergabemodalitäten und Durchführung der Ausschreibung, entsprechende Aufträge zu vergeben. Entsprechende Haushaltsmittel sind einzuplanen.

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