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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2020-15GV-075

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Zwischenzeitlich ist die frühzeitige Beteiligung von Behörden, Träger öffentlicher Belange, Nachbargemeinden sowie der Öffentlichkeit erfolgt. Nach Beratung der vorliegenden Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung und des Planentwurfs kann die Gemeindevertretung nunmehr mit dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss den Planentwurf in das Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB (Öffentliche Auslegung / Behördenbeteiligung) geben.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Sterup beschließt:

 

1.

Zwischenzeitlich ist die frühzeitige Beteiligung erfolgt. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden mit folgendem Ergebnis geprüft. – sh. Vorlagenanlage.

 

 

 

2.

Der Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Breelund“ einschließlich Begründung und Umweltbericht

… werden in der vorliegenden Form gebilligt …

 

oder

 

… werden mit folgenden Änderungen / Ergänzungen gebilligt: ……………

Der Entwurf ist entsprechend zu überarbeiten.

 

 

 

3.

Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und unter www.amt-geltingerbucht.de / Rubrik Bürgerservice/ Bauleitplanung zugänglich zu machen.

 

 

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Anlagen

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24972 Steinbergkirche

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Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

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