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ALLRIS - Vorlage

Antrag (Bauamt) - 2024-03GV-301

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde Gelting beabsichtigt ein interkommunales Gewerbegebiet auszuweisen, um als ländlicher Zentralort seine Versorgungsfunktion zu erfüllen und eine Stärkung der wirtschaftlichen Entwicklung der Region zu erzielen. Am 15.07.2024 wurden alle Bürgermeister der Umlandgemeinden über die Projektidee informiert.

 

Die Gemeindevertretung Gelting hat am 24.06.2024 den Grunderwerb für die Fläche Westerfeld zur gemeindlichen Entwicklung beschlossen. Weiter ist der Bürgermeister mit der Ausschreibung und Vergabe von Planungsleistungen mit Beschluss vom 30.09.2024 beauftragt worden. Im Infrastrukturausschuss wurde die Empfehlung zur Auftragsvergabe zurückgestellt; hierbei war angeraten, vorab Baugrunduntersuchung durchzuführen. Diese sind im weiteren Plan- und Umsetzungsverfahren (Bauleitplanung- Entwässerungs- Erschließungskonzept) obligatorisch. Die Angebots-Abfrage ist zurzeit in Umsetzung (Kostenrahmen ca. 5.000 €).

  

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Finanz. Auswirkung

einmalige Kosten: ja

jährliche Kosten:

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Gelting beschließt die Durchführung von Baugrunduntersuchung. Der Bürgermeister wird beauftragt, nach erfolgter Angebotseinholung, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Anbieter zu erteilen. Haushaltsmittel stehen unter Produktkonto 511100.543100 zur Verfügung.

 

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Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

Öffnungszeiten

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