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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2024-14GV-394

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der vorliegende Haushaltsentwurf 2025 wurde von der Verwaltung, unter Berücksichtigung aller für das Haushaltsjahr gefassten Beschlüsse sowie der Grundlagen aus dem Haushaltserlass 2025 des Innenministeriums aufgestellt und im Finanzausschuss der Gemeinde Steinbergkirche am 21.11.2024 beraten.

Der vorliegende Haushaltsentwurf weist einen Jahresfehlbetrag von 105.900,00 € aus. Dieser Fehlbetrag wird durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage ausgeglichen.

Im Rahmen der Investitionstätigkeiten werden im Haushaltsjahr 2025 unter anderem Mittel für die geplanten Maßnahmen im Rahmen des Städtebaus sowie der Errichtung des Feuerwehrgerätehauses Kalleby bereitgestellt.

Zur Finanzierung der Maßnahmen ist der Einsatz vorhandener liquider Mittel sowie eine Kreditaufnahme von 2.000.000,00 € geplant.

Der Stellenplan weist 4,7 Stellen aus.

Aufgrund der Grundsteuerreform sind für 2025 neue Hebesätze für die Grundsteuern A und B festzusetzen.

In einem Transparenzregister wurden die Hebesätze veröffentlicht, die die Gemeinde Rabel festsetzen müsste, um eine aufkommensneutrale Umsetzung der Grundsteuerreform zu realisieren.

Diese Hebesätze, die in dieser Höhe in die Haushaltssatzung übernommen wurden, betragen für die Grundsteuer A 431 % und für die Grundsteuer B 447 %. 

Alle weiteren Festsetzungen in der Haushaltssatzung bleiben unverändert.

Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 21.11.2024 den Beschluss gefasst, der Gemeindevertretung zu empfehlen, die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2024 in der vorliegenden Fassung zu beschließen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen vorhanden  Ja: Nein:

Betroffenes Produktkonto: 

Haushaltsansatz im lfd. Jahr: AfA/Jahr: 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Steinbergkirche beschließt den vorgelegten Haushaltsplan 2025 sowie die Haushaltssatzung 2025 der Gemeinde Steinbergkirche nebst Anlagen.

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Anlagen

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Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

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