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ALLRIS - Vorlage

Antrag (Bauamt) - 2024-14GV-387

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Ein eigenes Gemeindewerk kann eine solide Grundlage schaffen, um Projekte im Bereich Energieversorgung oder Daseinsvorsorge eigenständig zu gestalten, Förderungen zu erhalten und die Wertschöpfung gesichert in der Region zu gewährleisten. Alternativ könnte auch der Beitritt zu einem bereits bestehenden Gemeindewerk geprüft werden, was weniger Verwaltungsaufwand erfordert. Beide Optionen bieten Vorteile in Hinblick auf Zugang zu Fördermitteln, Eigenverantwortlichkeit und Versorgungssicherheit für die Gemeinde Steinbergkirche. Die Entscheidung über das grundsätzliche Vorgehen ist für alle weiteren Planungsschritte und die Akquise von Fördermitteln ausschlaggebend.

 

 

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Finanz. Auswirkung

einmalige Kosten:

jährliche Kosten:

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt, vorbehaltlich der Zustimmung der Kommunalaufsicht im Rahmen der Ausgestaltung in den unterschiedlichen Planungsschritten, die Gründung eines Gemeindewerkes oder alternativ unter angemessenen Beteiligung den Beitritt zu einem bestehenden Gemeindewerk in der Region. Die Verwaltung wird beauftragt, mögliche Optionen zur Umsetzung auszuarbeiten und der Gemeindevertretung zur Abstimmung bis März 2025 vorzulegen. Die AG Energie & Klima kann hierbei der Verwaltung zuarbeiten.

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Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Do. und Fr.
08:00 - 12:00 Uhr

Mittwochnachmittag
14:00 - 18:00 Uhr

ausschließlich mit Terminvereinbarung

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