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Vorlage - 2020-14GV-144
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauleitplanung in der Gemeinde Steinbergkirche 4. Änderung Bebauungsplan Nr. 4 (Erweiterung Amtsgebäude) Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Dirk Petersen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Bauen, Planen und Städtebauförderung der Gemeinde Steinbergkirche
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Beratung und Empfehlung
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18.02.2020
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Steinbergkirche
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Beratung und Beschluss
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02.03.2020
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Sachverhalt
Das Amt Geltinger Bucht beabsichtigt, das Amtsgebäude zu erweitern. Vorgesehen ist eine bauliche Entwicklung auf die südlich angrenzende Freifläche.
Im bestehenden B-Plan Nr. 4 (2. Änd.) sind diese Flächen entsprechend ihrer Nutzung als Grünfläche / Regenrückhaltebecken festgesetzt (vgl. anliegenden Planausschnitt). Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Bauvorhaben zu schaffen, ist daher die Änderung des B-Planes erforderlich. Der Plan soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt werden; der Flächennutzungsplan kann dann im Wege der Berichtigung angepasst werden (also ohne eigenständiges Planänderungsverfahren).
Mit dem Aufstellungsbeschluss leitet die Gemeindevertretung das formelle Bauleitplanverfahren ein.
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Bauen, Planen und Städtebauförderung empfiehlt folgendes:
Die Gemeindevertretung Steinbergkirche beschließt:
1. | Für das Grundstück der Amtsverwaltung und die südlich angrenzende Freifläche (vgl. anlg. Übersichtskarte) wird die 4. Änderung des B-Planes Nr. 4 aufgestellt. Wesentliches Planungsziel ist es, für die bauliche Erweiterung des Amtsgebäudes die planungsrechtliche Grundlage zu schaffen. |
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2. | Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB) wird nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen. |
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3. | Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). |
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4. | Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll das Planungsbüro GR Zwo aus Flensburg beauftragt werden. |
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5. | Die mit der Planung verbundenen Kosten trägt die Gemeinde Steinbergkirche in ihrer Funktion als ländlicher Zentralort und im Rahmen der Ausgleichsfunktion gegenüber den amtsangehörigen Gemeinden. |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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235,8 kB
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