Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2020-14GV-144

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Das Amt Geltinger Bucht beabsichtigt, das Amtsgebäude zu erweitern. Vorgesehen ist eine bauliche Entwicklung auf die südlich angrenzende Freifläche.

Im bestehenden B-Plan Nr. 4 (2. Änd.) sind diese Flächen entsprechend ihrer Nutzung als Grünfläche / Regenrückhaltebecken festgesetzt (vgl. anliegenden Planausschnitt). Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Bauvorhaben zu schaffen, ist daher die Änderung des B-Planes erforderlich. Der Plan soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt werden; der Flächennutzungsplan kann dann im Wege der Berichtigung angepasst werden (also ohne eigenständiges Planänderungsverfahren).

Mit dem Aufstellungsbeschluss leitet die Gemeindevertretung das formelle Bauleitplanverfahren ein.

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Bauen, Planen und Städtebauförderung empfiehlt folgendes:

Die Gemeindevertretung Steinbergkirche beschließt:

1.

Für das Grundstück der Amtsverwaltung und die südlich angrenzende Freifläche (vgl. anlg. Übersichtskarte) wird die 4. Änderung des B-Planes Nr. 4 aufgestellt. Wesentliches Planungsziel ist es, für die bauliche Erweiterung des Amtsgebäudes die planungsrechtliche Grundlage zu schaffen.

 

 

2.

Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB) wird nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

 

 

3.

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

 

4.

Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll das Planungsbüro GR Zwo aus Flensburg beauftragt werden.

 

 

5.

Die mit der Planung verbundenen Kosten trägt die Gemeinde Steinbergkirche in ihrer Funktion als ländlicher Zentralort und im Rahmen der Ausgleichsfunktion gegenüber den amtsangehörigen Gemeinden.

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Do. und Fr.
08:00 - 12:00 Uhr

Mittwochnachmittag
14:00 - 18:00 Uhr

ausschließlich mit Terminvereinbarung

Terminvergabe Ansprechpersonen Kontakt