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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2024-03GV-283

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Aufgrund der bei der Haushaltplanung nicht absehbaren Bedarfsveränderungen ist es gemäß § 80 Gemeindeordnung (GO) erforderlich, über die Aufstellung eines Nachtragshaushalts 2024 für die Gemeinde Gelting zu beraten.

Die Ansätze im Ergebnisplan sowie der Investitionsplanung sind an die aktuellen Bedürfnisse anzupassen.

Als zusätzliche erhebliche Investitionsmaßnahme ist der Flächenerwerb zur Erschließung von Gewerbegrundstücken in die Planung aufgenommen worden. Die Finanzierung dieser und weiterer im Nachtragshaushalt angesetzter Maßnahmen soll über eine Kreditaufnahme sowie durch die Verwendung vorhandener liquider Mittel dargestellt werden.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen vorhanden  Ja: Nein:

 

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Beschlussvorschlag

Der Finanzausschuss der Gemeinde Gelting empfiehlt der Gemeindevertretung den vorgelegten 1. Nachtrag zum Haushalt 2024 nebst Anlagen zu beschließen.

 

 

Die Gemeindevertretung Gelting beschließt den vorgelegten 1. Nachtrag zum Haushalt 2024 nebst Anlagen.

 

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Anlagen

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Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

Öffnungszeiten

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