Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2024-14GV-381

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Zum Sachverhalt wird auf die Erläuterungen im anliegenden gemeinsamen Antrag der CDU- und SPD-Fraktion verwiesen.  

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen vorhanden  Ja: Nein:

Betroffenes Produktkonto: 

Haushaltsansatz im lfd. Jahr: AfA/Jahr: 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Steinbergkirche beschließt:

  1. Die Entschädigungssatzung der Gemeinde wird in Zukunft automatisch an die Höchstbeträge der jeweils aktuell gültigen Fassung der Entschädigungsverordnung des Landes Schleswig-Holstein (EntschVO) angepasst.
  2. Die Anpassung soll sich zukünftig nach
  1.       [entweder] § 2 Absatz 2b EntschVO (teilweise als monatliche Pauschale und als Sitzungsgeld)
  2.       [oder] § 12 Abs. 1 EntschVO (reines Sitzungsgeld)

richten.

  1. Ferner soll die Arbeit in den Arbeitsgemeinschaften i.S.d. § 9 Absatz 1 Nr. 15 ebenfalls honoriert werden. Die Arbeitsgemeinschaften leisten einen entscheidenden Beitrag zum Voranschreiten der Gemeinde. Vorgeschlagen wird ein Sitzungsgeld von 15 €.
  2. Gleichzeitig sollen die Sitzungsgelder für Vorsitzende und Mitglieder eines Beirates auf ebenfalls 15 € angehoben werden.
  3. Die Absicht der Regelung gemäß § 2 Absatz 3 der gegenwärtigen Entschädigungssatzung der Gemeinde Steinbergkirche soll beibehalten bleiben.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Satzungsentwurf bis 15. Oktober 2024 vorzulegen, der die erforderlichen Änderungen umsetzt.

  

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Do. und Fr.
08:00 - 12:00 Uhr

Mittwochnachmittag
14:00 - 18:00 Uhr

ausschließlich mit Terminvereinbarung

Terminvergabe Ansprechpersonen Kontakt