Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
ALLRIS - Vorlage

Antrag (Hauptamt) - 2024-14GV-378

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Die Berufung von Arbeitsgemeinschaften auf kommunaler Ebene ist notwendig, um die Beteiligung verschiedener Fachleute an der Entscheidungsfindung sicherzustellen und unterschiedliche Perspektiven in Vorbereitung von Beschlüssen aufzuzeigen. Diese berufenen Arbeitsgemeinschaften bringen wertvolles Expertenwissen und unterschiedliche Perspektiven in die Ausschüsse einer Gemeindevertretung ein, was zu fundierteren und praxisnäheren Beschlüssen führt.

 

Die AGen der Gemeinde Steinbergkirche und deren Mitglieder sind per Beschluss der Gemeindevertretung berufen und bestellt worden. Egal ob der Bereich Gewerbeansiedlung oder Energie und Klima – sie sind der Wille der Gemeindevertreterinnen und -vertreter in Zuarbeit für die Ausschüsse und besetzt mit Mitgliedern der Gemeindevertretung sowie Bürgerlichen, die in ihrer Freizeit viel Engagement für die Sache aufbringen, ohne bislang – außer Dankesbekundungen – einen ordentlichen Stellenwert eingeräumt zu bekommen.

 

Die Arbeit in den Arbeitsgemeinschaften ähnelt in vielen Punkten der thematischen Arbeit eines Beirats und sollte dementsprechend gleichwertig behandelt werden. Dies umfasst sowohl die offizielle Erreichbarkeit der Mitglieder über eine Darstellung bei Allris als auch die Anerkennung ihrer ehrenamtlichen Leistungen durch eine Aufwandsentschädigung. Ein erster Schritt zur Würdigung dieses Stellenwertes wird durch verschiedene Landesverordnungen (u.a. Entschädigungsverordnung) ermöglicht.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

einmalige Kosten: nein.

jährliche Kosten: nein.

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung möge daher beschließen:

 

1. Die durch Beschluss der Gemeindevertretung Steinbergkirche bestellten Mitglieder der Arbeitsgemeinschaften sollen – vergleichbar mit den Mitgliedern von Beiräten der Gemeinde – auf Allris unter dem Reiter „Organisation --> Gemeinde Steinbergkirche“ unterhalb der Beiräte öffentlich angezeigt werden.

2. Die Amtsverwaltung wird zur Umsetzung bis zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung Steinbergkirche dazu beauftragt.

3. Ferner erkennt die Gemeindevertretung das Engagement der unter 1. genannten Mitglieder der Arbeitsgemeinschaften als „weitere ehrenamtliche Tätigkeiten“ im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 15 der Landesverordnung über Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern an.

Loading...

Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Do. und Fr.
08:00 - 12:00 Uhr

Mittwochnachmittag
14:00 - 18:00 Uhr

ausschließlich mit Terminvereinbarung

Terminvergabe Ansprechpersonen Kontakt