Allris
Antrag (Hauptamt) - 2024-14GV-378
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der SPD-Fraktion: Beratung und Beschluss über den Stellenwert der von der Gemeindevertretung berufenen Arbeitsgemeinschaften der Gemeinde Steinbergkirche
- Antragsteller/-in:
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Henning Jürgensen
Olaf Beuthien
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag (Hauptamt)
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Kirsten Scharf
- Verfasser:
- Henning Jürgensen, Olaf Beuthien
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Steinbergkirche
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Beratung und Beschluss
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03.09.2024
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Sachverhalt
Die Berufung von Arbeitsgemeinschaften auf kommunaler Ebene ist notwendig, um die Beteiligung verschiedener Fachleute an der Entscheidungsfindung sicherzustellen und unterschiedliche Perspektiven in Vorbereitung von Beschlüssen aufzuzeigen. Diese berufenen Arbeitsgemeinschaften bringen wertvolles Expertenwissen und unterschiedliche Perspektiven in die Ausschüsse einer Gemeindevertretung ein, was zu fundierteren und praxisnäheren Beschlüssen führt.
Die AGen der Gemeinde Steinbergkirche und deren Mitglieder sind per Beschluss der Gemeindevertretung berufen und bestellt worden. Egal ob der Bereich Gewerbeansiedlung oder Energie und Klima – sie sind der Wille der Gemeindevertreterinnen und -vertreter in Zuarbeit für die Ausschüsse und besetzt mit Mitgliedern der Gemeindevertretung sowie Bürgerlichen, die in ihrer Freizeit viel Engagement für die Sache aufbringen, ohne bislang – außer Dankesbekundungen – einen ordentlichen Stellenwert eingeräumt zu bekommen.
Die Arbeit in den Arbeitsgemeinschaften ähnelt in vielen Punkten der thematischen Arbeit eines Beirats und sollte dementsprechend gleichwertig behandelt werden. Dies umfasst sowohl die offizielle Erreichbarkeit der Mitglieder über eine Darstellung bei Allris als auch die Anerkennung ihrer ehrenamtlichen Leistungen durch eine Aufwandsentschädigung. Ein erster Schritt zur Würdigung dieses Stellenwertes wird durch verschiedene Landesverordnungen (u.a. Entschädigungsverordnung) ermöglicht.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung möge daher beschließen:
1. Die durch Beschluss der Gemeindevertretung Steinbergkirche bestellten Mitglieder der Arbeitsgemeinschaften sollen – vergleichbar mit den Mitgliedern von Beiräten der Gemeinde – auf Allris unter dem Reiter „Organisation --> Gemeinde Steinbergkirche“ unterhalb der Beiräte öffentlich angezeigt werden.
2. Die Amtsverwaltung wird zur Umsetzung bis zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung Steinbergkirche dazu beauftragt.
3. Ferner erkennt die Gemeindevertretung das Engagement der unter 1. genannten Mitglieder der Arbeitsgemeinschaften als „weitere ehrenamtliche Tätigkeiten“ im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 15 der Landesverordnung über Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern an.

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