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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - 2024-14GV-374

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Durch die Sturmflut im vergangenen Oktober, wurde das Strandhaus in Neukirchen stark beschädigt. Um zu klären, in welcher Form eine Sanierung möglich respektive sinnvoll ist, wurde ein Statiker beauftragt den Bestand zu Untersuchen und die Standfestigkeit des Gebäudes zu überprüfen.

Im anliegenden Protokoll, ist der Zustand des Gebäudes mit den notwendigen Maßnahmen zur Instandsetzung aufgeführt.

 

Eine Förderung im Rahmen der Richtlinie Soforthilfe Flutkatastrophe Sturmflutschäden müsste geprüft werden. Antragsfrist endet am 30.Oktober 2024.

 

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Anlagen

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Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Do. und Fr.
08:00 - 12:00 Uhr

Mittwochnachmittag
14:00 - 18:00 Uhr

ausschließlich mit Terminvereinbarung

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