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Vorlage - 2024-14GV-372
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Aufteilung des Eigenkapitals mit Wirkung zum 01.01.2024 gemäß § 60 Absatz 3 GemHVO
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Finanzabteilung
- Bearbeiter:
- Ralf Porath
- Verfasser:
- Ralf Porath
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Finanzausschuss der Gemeinde Steinbergkirche
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Beratung und Empfehlung
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Steinbergkirche
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Beratung und Beschluss
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03.09.2024
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Sachverhalt
Mit der Landesverordnung zur Änderung der Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-Doppik) (siehe Anlage 1) wird die GemHVO mit Inkrafttreten zum 01.01.2024 in Teilbereichen grundlegend geändert. Das Eigenkapital wird ab dem 01.01.2024 durch die allgemeine Rücklage, die Sonderrücklagen, die Ausgleichsrücklage, den vorgetragenen Jahresfehlbetrag sowie den Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag gebildet. Die bisherige Ergebnisrücklage wird somit zur Ausgleichsrücklage.
Nach Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2023 werden die Bestände der allgemeinen Rücklage und der Ergebnisrücklage im Jahr 2024 vollständig entnommen und sodann der allgemeinen Rücklage und der Ausgleichsrücklage zugeführt. Die allgemeine Rücklage soll gemäß § 60 Absatz 3 GemHVO hierbei einen Bestand von mindestens 20 Prozent der Bilanzsumme des Jahresabschlusses 2022 der Gemeinde Steinbergkirche ausweisen. Übersteigende Beträge sollen so angesetzt werden, dass die Ausgleichsrücklage mindestens 15 Prozent der allgemeinen Rücklage ausweist.
Gemäß § 26 Absatz 1 GemHVO gilt der Haushalt zukünftig als ausgeglichen, wenn ein Jahresfehlbetrag durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt werden kann (fiktiver Haushaltsausgleich)*.
Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage sind
- ein Bestand der allgemeinen Rücklage von mindestens 20 % der Bilanzsumme des Jahresabschlusses,
- ein positiver Kassenbestand am Ende des laufenden Haushaltsjahres
- sowie bilanziell kein vorhandener Bestand an Kassenkrediten bzw. ein vorhandener Bestand der innerhalb von vier Wochen nach Ende des Jahres (für den der Jahresabschluss erstellt worden ist) vollständig abgedeckt wurde.
Die Bilanzsumme der Gemeinde Steinbergkirche zum 31.12.2022 betrug 10.535.475,01 €. Das Eigenkapital* betrug zum 31.12.2023 insgesamt 5.074.275,00 €, mithin rund 48,16 % der Bilanzsumme 2022.
Hieraus wird deutlich, dass die Gemeinde Steinbergkirche die Mindestvoraussetzungen des § 60 Absatz 3 GemHVO bezüglich der Mindesthöhe der Allgemeinen Rücklage von 20 % der Bilanzsumme des Jahresabschlusses 2022 erfüllt.
Aus der anliegenden Übersicht (Anlage 3) sind die zukünftigen Mindest- bzw. Maximalbeträge der Allgemeinen Rücklage sowie die sich jeweils hieraus ergebenden Beträge der Ausgleichsrücklage zu entnehmen. In der letzten Spalte sind eigene Festlegungen möglich, diese enthält den Vorschlag der Verwaltung. Berücksichtigt werden muss bei der Festlegung die voraussichtliche Entwicklung der Bilanzsumme. Damit die Ausgleichsrücklage zum fiktiven Haushaltsausgleich herangezogen werden kann, muss diese jeweils 20 % der Bilanzsumme des Jahresabschlusses der Gemeinde Steinbergkirche aufweisen.
Vor dem Hintergrund, dass zukünftige Investitionen wiederum zu einer Bilanzverlängerung* führen werden, muss die Gemeinde Steinbergkirche bestrebt sein, in den kommenden Jahren Überschüsse zu erwirtschaften, damit eine Erhöhung der Allgemeinen Rücklage und der Ausgleichsrücklage möglich werden. Erwähnenswert ist, dass eine Eigenkapitalquote* von 20 % in Ordnung ist, bei einer Eigenkapitalquote* (Zeile 13 in der Anlage 2) von über 30 % von einer gesunden Eigenkapitalquote* gesprochen wird.
Es ist davon auszugehen, dass laufende und zukünftige Investitionen der Gemeinde Steinbergkirche zu einer Bilanzverlängerung führen werden. Die Verwaltung schlägt vor das Eigenkapital der Gemeinde Steinbergkirche zum 01.01.2024 wie folgt aufzuteilen:
Allgemeine Rücklage 2.835.281,49 €
Ausgleichsrücklage 2.238.993,50 €
*- Begriffserklärungen siehe Anlage 2
Beschlussvorschlag
Finanzausschuss
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung das Eigenkapital der Gemeinde Steinbergkirche gemäß § 60 Absatz 3 GemHVO zum 01.01.2024 wie folgt aufzuteilen:
Allgemeine Rücklage 2.835.281,49 €
Ausgleichsrücklage 2.238.993,50 €
Gemeindevertretung
Die Gemeindevertretung beschließt das Eigenkapital der Gemeinde Steinbergkirche gemäß § 60 Absatz 3 GemHVO zum 01.01.2024 wie folgt aufzuteilen:
Allgemeine Rücklage 2.835.281,49 €
Ausgleichsrücklage 2.238.993,50 €
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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205,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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28,4 kB
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3
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(wie Dokument)
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393,9 kB
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