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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2024-03GV-276

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Entwässerungssituation im Ortsteil Stenderup, speziell im Bereich Fasanenweg, ist seit vielen Jahren ein Anlass zur Sorge respektive zur genaueren Überprüfung. Bei Starkregenereignissen scheint die öffentliche Kanalisation vor Ort mit dem Oberflächenwasser hydraulisch überfordert zu sein. Ein Rückstau führt hier regelmäßig zur Überflutung der tiefer liegenden Liegenschaften.

Nach mehreren Ortsterminen und Abstimmungen mit dem Kreis, dem Abwasserteam, dem Bauamt sowie der Gemeinde sind bereits kleinere Maßnahmen erfolgt, die allerdings nicht zu einer messbaren Verbesserung der allgemeinen Lage beitragen konnten.

Nach Auffassung aller Beteiligten ist als nächster Schritt eine neue Gesamtbetrachtung (Aufmaß, Kanalfilmung, Zustandserfassung etc.) und hydraulische Berechnung durch einen Fachingenieur zu erstellen, um die Situation vor Ort zu erfassen und ein tragfähiges Konzept für eine künftig dauerhaft ordnungsgemäße Entwässerung zu erstellen.

Hierzu wurde das Büro ISP von der Gemeinde zur Erstellung eines Angebotes aufgefordert. ISP hat u.a. auch die Machbarkeitsstudie zur Kläranlage Gelting erstellt und ist darüber hinaus auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung über Fachingenieursleistungen auch für die Gemeinden Hasselberg, Kronsgaard und Rabel tätig.

Das Angebot liegt seit dem 05.06.2024 vor und schließt bei einem Aufwand von 12.595,60 € brutto. Zusätzlich sind Kosten von 17.850 € brutto für Kanalreinigung und Kamerabefahrung zu erwarten.

Der Infrastrukturausschuss hat in seiner Sitzung am 12.06.2024 darüber beraten und empfiehlt der Gemeindevertretung die weitere Veranlassung wie dargestellt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen vorhanden  Ja: Nein:

Betroffenes Produktkonto: 538140.785200 

Haushaltsansatz im lfd. Jahr: AfA/Jahr:  

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung folgt der Empfehlung aus dem Infrastrukturausschuss und beschließt die Erstellung eines Entwässerungskonzeptes. Haushaltsmittel werden im Rahmen eines Nachtragshaushalts bereitgestellt.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Fachingenieursleistungen auf der Grundlage des vorliegenden Angebotes zu beauftragen und die zeitnahe Umsetzung zu veranlassen.

 

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Anlagen

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