Allris
Vorlage - 2024-03GV-277
Grunddaten
- Betreff:
-
Sanierungsmaßnahme Birkhalle
hier: Prüfung Holzbinder
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Johannes Volpert
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Gelting
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zur Information
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24.06.2024
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Sachverhalt
Die Gemeinde Gelting ist Eigentümer und Betreiber der Birkhalle als Sporthalle.
Aus gegebenem Anlass (wiederkehrender Wassereintritt über die Dachfläche) wurde in Abstimmung mit der Gemeinde Gelting mit Schreiben vom 28.01.2020 durch das Bauamt Angebote zur statisch-konstruktiven Prüfung der Leimholzbinder mit folgender Aufgabenstellung angefragt:
- Bestandaufnahme und Kontrolle der Dachkonstruktion der Birkhalle, Wackerballig 2 in 24395 Gelting
- Bewertung der Sicherheit, Erstellung Prüfbericht und ggfs. Handlungsempfehlung zur Sanierung
Es wurde am 07.02.2020 lediglich ein Angebot eingereicht, abschließend mit einem Preis von 9.883,55 € brutto. In der Folge hat sich aufgrund dieser Kostengröße weder die Arbeitsgruppe Birkhalle noch der Ausschuss auf eine Beauftragung einigen können.
In der Hoffnung auf Fördermittel aus der Sportstättenförderung wurde die erforderliche Prüfung zunächst aufgeschoben.
In Abstimmung mit dem Bauamt wurde aktuell aus Gründen der Dringlichkeit bezüglich der Verkehrssicherungspflichten des Eigentümers und Betreibers – der Gemeinde Gelting – vorsorglich eine Prüfung veranlasst. Laut aktueller Kostenangabe des anbietenden Fachingenieurs vom 10.04.2024 liegt der zu erwartende Aufwand für eine augenscheinliche Überprüfung der Konstruktion bei 1.600,00 € brutto zuzüglich Mietkosten für den Steiger. Die Ausführung erfolgte im Mai 2024, der abschließende Bericht steht allerdings noch aus.
Weitere Maßnahmen sind nach Vorlage des Abschlussberichtes abzustimmen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung folgt der Empfehlung aus dem Infrastrukturausschuss und billigt die Prüfung der Holzbinder in der Birkhalle wie dargestellt und genehmigt die Auftragsvergabe. Haushaltsmittel sind unter 573200.785100 eingestellt.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, die weitere Umsetzung zu veranlassen.

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