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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2024-03GV-267

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde Gelting hat mit Nutzungsvertrag vom 24.01.2011 das Wohngebäude Norderholm 38 (hinter dem Schultrakt) vom Amt Geltinger Bucht zur Nutzung zeitlich befristet übernommen. Mit Schreiben vom 12.06.2020 ist der Vertrag von der Gemeinde Gelting gekündigt worden. In § 7 des Vertrages verpflichtet sich die Gemeinde Gelting das Wohngebäude einschließlich Nebengebäude nach Nutzungsaufgabe abzureißen.

Die Umsetzung des Vertrages (Abriss des Gebäudes inkl. Nebenanlagen) ist nun zu veranlassen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen vorhanden  Ja: Nein:

Betroffenes Produktkonto: 

Haushaltsansatz im lfd. Jahr: AfA/Jahr: 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Gelting beschließt den Abriss –wie vertraglich vereinbart- umzusetzen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, das Vergabeverfahren durchzuführen, Aufträge zu erteilen sowie die Maßnahmen umzusetzen; entsprechende Haushaltsmittel sind einzustellen.

 

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Anlagen

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Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Do. und Fr.
08:00 - 12:00 Uhr

Mittwochnachmittag
14:00 - 18:00 Uhr

ausschließlich mit Terminvereinbarung

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