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ALLRIS - Auszug

01.10.2019 - 11 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Ausz...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Gem. § 95d Abs. 1 Gemeindeordnung sind über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Unabweisbar sind Aufwendungen / Auszahlungen auch dann, wenn ein Aufschub besonders unwirtschaftlich wäre.

 

Über- und außerplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen dürfen nur geleistet werden, wenn die Gemeindevertretung zugestimmt hat. Bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen (gemäß § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Sterup bis zu 1.000,- €) kann die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben erteilen. Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister hat der Gemeindevertretung über die geleisteten unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen zu berichten.

Frau Hansen erläutert einzelne Positionen. Aus der Vertretung werden Fragen zu den Kosten für die Telefonanschlüsse in den Feuerwehrgerätehäusern gestellt.

 

 

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Beschluss:

 

a) Die Gemeindevertretung Sterup nimmt den Bericht über die in der Anlage aufgeführten unerheblichen über- / außerplanmäßig geleisteten Aufwendungen und Auszahlungen (bis 1.000,- €) im Haushaltsjahr 2019 (Stand 04.09.2019) zur Kenntnis.

 

b) Die Gemeindevertretung Sterup erteilt die nachträgliche Zustimmung (Genehmigung) gem. § 95 d Gemeindeordnung für die in der Anlage aufgeführten weiteren über- / außerplanmäßig geleisteten bzw. noch zu leistenden Aufwendungen und Auszahlungen (über 1.000,- €) im Haushaltsjahr 2019 (Stand 04.09.2019).

 

 

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Abstimmung:

 

Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

13

11

11

0

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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