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ALLRIS - Auszug

21.11.2016 - 10 Beratung und Beschluss über den 1. Nachtragshau...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Sachverhalt:

Aufgrund der bei der Haushaltplanung nicht vorhersehbaren Bedarfsveränderungen ist es gemäß § 95 b Gemeindeordnung (GO) zwingend erforderlich, einen Nachtragshaushalt für die Gemeinde Gelting aufzustellen.

Der allen Mitgliedern der Gemeindevertretung vorliegende Entwurf zum 1. Nachtragshaushalt 2016 der Gemeinde Gelting ist von der Verwaltung gem. § 75 Abs. 2 GO nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit aufgestellt und vom Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde in seiner Sitzung am 14.11.2016 eingehend beraten worden.

Die Ansätze im Ergebnisplan sind an die aktuellen Bedürfnisse angepasst worden. Trotz der Veränderungen kann nach wie vor ein ausgeglichener Haushalt vorgelegt werden. 

Die im Finanzplan geplanten Maßnahmen können aus den vorhandenen liquiden Mitteln der Gemeinde finanziert werden. Eine Kreditaufnahme ist nicht erforderlich.

 

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Gelting beschließt den vorgelegten 1. Nachtrag zum Haushalt 2016 nebst Anlagen.  

 

 

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Abstimmung:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon

anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

13

12

12

0

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

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