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ALLRIS - Auszug

21.11.2016 - 13 Bebauungsplan Nr. 19 "Ferienhof Thomsen" für da...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung beschließt die gebilligten Entwürfe des Bebauungsplanes Nr. 19 „Ferienhof Thomsen“ sowie die Begründung öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.

Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Sondergebietes, um die planungsrechtlichen Grundlagen für den Erhalt und die Weiterentwicklung des Ferienhofes zu schaffen.

Die frühzeitigen Beteiligungen gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wurde bereits durchgeführt. Die Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge wurden zur Kenntnis genommen.

 

 

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Beschluss: 

1)   Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 19 r das Gebiet südlich der Bundesstraße B199, östlich der Prahmstraße, nördlich der Straße Stenderup und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt;

2)      Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 19 „Ferienhof Thomsen“ und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

 

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Abstimmung:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon

anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

13

11

11

0

0

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Gemeindevertreterin Maike Thomsen von der Beratung und der Abstimmung ausgeschlossen.

Sie war weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.

  

 

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