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ALLRIS - Auszug

04.07.2016 - 10 B-Plan Nr. 20 "Geltinger Bucht" - Beratung über...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Sachverhalt:

Zu der Planung hat die frühzeitige Behördenbeteiligung und die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit stattgefunden.

Nach Beratung der dort eingegangenen Stellungnahmen (vgl. Ziffer 1 des nachfolgenden Beschlussvorschlages) kann die Gemeinde nunmehr mit dem Entwurfs- und Auslegungs-beschluss (vgl. Ziffer 2) den Entwurf des B-Planes in das Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB geben.

Der Planentwurf wird nach vorheriger Bekanntmachung für die Dauer eine Monats öffentlich ausgelegt, zeitgleich werden die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Ababe einer Stellungnahme aufgefordert.

 

 

 

 

 

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Beschluss:

Die Gemeinde beschließt:

  1. Die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung werden mit folgendem Ergebnis beraten: Abwägungstabelle liegt allen Mitgliedern vor
  2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 20 „Geltinger Bucht“ und die Begründung (liegt allen Mitgliedern vor) werden in der vorliegenen Fassung gebilligt.

Der Entwurf des Planes und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

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Abstimmung:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon

anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

13

12

12

0

0

 

 

 

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