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05.03.2024 - 15 Ausbau der E*Ladeinfrastruktur nach GEIG Beratu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 15
- Datum:
- Di., 05.03.2024
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 19:05
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Dirk Petersen
- Beschluss:
- vertagt
Sachverhalt:
Verfasser: Jürgen Becker
Das Gebäude-Elektromobilitäts-Infrastruktur-Gesetz (GEIG) gibt vor, dass E-Ladeinfrastruktur zu errichten ist für
- zu errichtende Wohngebäude mit mehr als 5 Stellplätzen
- zu errichtende Nichtwohngebäude mit mehr als 6 Stellplätzen
- für bestehende Gebäude, wenn größere Renovierungen durchgeführt werden mit mehr als 10 Stellplätzen (Wohngebäude und Nichtwohngebäude)
- Bestehende Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen (ab 1.1.2025 min. 1 Ladepunkt)
- gemischt genutzte Gebäude mit mehr als 10 Stellplätzen
- Lade- und Leitungsinfrastruktur im Quartier
Es werden im Gesetz bereits Bußgelder bis 10.000,- € für vorsätzliche oder leichtfertige Zuwiderhandlungen angedroht. Dies bedeutet für die Gemeinde zumindest den Bestand an öffentlichen Gebäuden zu prüfen, inwieweit gehandelt werden muss.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt wie folgt:
- Die Gemeinde prüft, ob die erforderlichen Ladepunkte nach dem GEIG auf den Gemeindeliegenschaften/Parkplätzen vorhanden sind und ergänzt bei Bedarf.
- Die Gemeinde informiert das Gewerbe (HGV), die Kirche, das Amt und weitere betroffene Eigentümer über die Gesetzeslage.
- Darüber hinaus werden weitere mögliche Standorte für Ladepunkte in den Ortslagen erkundet und eine mögliche Installation mit SH-Netz AG und möglichen Anbietern/Betreibern abgestimmt.
Anmerkung:
Zu dem Sachverhalt werden viele offene Fragen diskutiert und nicht abschließend beantwortet. Die Gemeindevertretung beschließt daher einstimmig den TOP 15. auf die nächste Gemeindevertretersitzung zu vertagen.
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