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26.02.2024 - 12 Beratung und Beschluss über die Einrichung eine...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Datum:
- Mo., 26.02.2024
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Sandra Legant
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Im Bereich der Straße Süderholm 16 (K58) betreibt die Diakonie Sozialstation Gelting eine Tagespflegeeinrichtung.
In der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung zu Zeichen 274, Nr. 13 heißt es:
Innerhalb geschlossener Ortschaften ist die Geschwindigkeit im unmittelbaren Bereich von an Straßen gelegenen Kindergärten, -tagesstätten, -krippen, -horten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen für geistig oder körperlich behinderte Menschen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern in der Regel auf Tempo 30 km/h zu beschränken, soweit die Einrichtungen über einen direkten Zugang zur Straße verfügen.
Die Zufahrt zur Tagespflegeeinrichtung erfolgt über die Straße Süderholm.
Zuständige Behörde für die Genehmigung einer Tempo 30-Zone ist die Straßenverkehrsbehörde des Kreises Schleswig-Flensburg.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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261,2 kB
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Anschrift
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