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ALLRIS - Auszug

23.05.2023 - 8 Beratung und Beschluss über die Erweiterung des...

Beschluss:
abgelehnt
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In den letzten Jahren haben Bund und Länder die Gesetzgebung für Bedarfe in Kindertagesstätten angepasst. Nach aktueller Überprüfung der Örtlichkeiten im Peter-Schwensen-Haus durch den Betreiber der Kita, den ADS Grenzfriedensbund, sind einige Schwachpunkte entdeckt worden, die nicht mehr durch inhaltliche Maßnahmen kompensiert werden können. Darüber hinaus kann der gesamte Betreuungsbedarf nicht im aktuellen Bestand gewährleistet werden, so dass in Betracht gezogen wird, das gesamte Haus als bedarfsgerechte Erweiterung für Kita-Zwecke zu nutzen.

 

Nach einem gemeinsamen Ortstermin mit der Gemeinde, der Verwaltung, der Kita-Leitung sowie des Betreibers wurde festgehalten, dass der Betreiber sich zunächst um eine Kostenaufstellung für die notwendigen Änderungen bemüht.

Dies Aufstellung liegt nun mit Schreiben vom 20.04.2023 vor. Die Umnutzungsmaßnahmen, koordiniert über den ADS Grenzfriedensbund, würden sich demnach bei Eigenleistungen durch ADS-Gewerke auf 140.000 € inkl. MwSt. beziffern lassen.

 

Anmerkung des Bauamtes

Die Kostenaufstellung aus dem Architekturbüro Jappsen-Todt-Bahnsen vom 14.04.2023 für die Umnutzung und Erweiterung der Kita im Peter-Schwensen-Haus erscheint dem Verfasser der Vorlage fachlich schlüssig und rechnerisch korrekt. Seitens des Bauamtes werden der Gemeinde die Abstimmung der weiteren Schritte auf Grundlage des vorgelegten Kostenrahmens empfohlen.

 

Bürgermeister Kratz hat für den Hauptnutzer der benötigen Räume, den Ortskulturring nach Ersatzräumen gesucht. In Abstimmung mit Frau Sörensen werden als Ersatz die Cafeteria der Birkhalle und nach Abstimmung mit Frau Pastorin Linde die Räume der Kirchengemeinde mitbenutzt, wobei kirchliche Veranstaltungen Vorrang haben.

 

Am 10.05.23 hat Bürgermeister Kratz beim ADS Grenzfriedenbund um die genaue Kostenschätzung und Planzeichnungen gebeten, die allerdings heute noch nicht vorliegen.

Die Unterlagen werden nachgereicht, spätestens auf der Sitzung vorgestellt.

 

Anmerkung aus dem Hauptamt

Wenn die Kindertagesstätte die Vorgaben des Gesetzes bezüglich der Räume für Personal und für die Mittagsversorgung nicht vorhält, entfällt die Förderung des laufenden Betriebes der Kita nach dem Kindertagesförderungsgesetz. Es besteht die Gefahr, dass die Kita dann aus dem Bedarfsplan des Kreises Schleswig-Flensburg herausgenommen wird.

Dieses Risiko kann weder der Träger noch die Gemeinde verantworten.

 

GV Jürgensen weist darauf hin, dass das Thema vorab im Ausschuss beraten werden sollte. GV Maack ergänzt, dass ihm die Baukosten im Detail zu hoch erscheinen. Weiter hält er es nicht für angebracht, in ein altes Gebäude eine Summe von 270 T€ zu investieren; hier sind Sanierung im Dach und im energetischen Bereich nicht mitgedacht. GV Asmussen hält die angedachten Eigenleistungen für unrealistisch. GVin Thomsen erkundigt sich nochmals nach der Detailplanung und des Nutzungskonzeptes.

Die Kita-Leitung gibt einen Bericht über die angedachten Baumaßnahmen und Nutzungen ab.

 

BM Kratz weist auf die enge zeitliche Schiene der Umsetzung und die Gefahr des Herausnehmens aus dem Bedarfsplan des Kreises hin. Darüber hinaus habe die Gemeinde auch die Ev. Kita bei den Umbaubestrebungen gefördert.

GV Witt erläutert, dass die Gemeinde die Themenbereiche Schule und Kita gemeinsam betrachtet hat; dieses muss nun überdacht werden, da das Themenfeld Schulneubau wohl langfristiger umgesetzt wird. Das beengte Unterbringungsproblem der ADS- Kita bedarf jetzt einer Entscheidung. GV Buchholz erklärt, dass er die Maßnahme für sinnvoll erachtet, dieses jedoch wirtschaftlich als schwierig beurteilt. Evtl. ist eine Deckelung in der Beschlussfassung ratsam.

 

Der Vorsitzende lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Gelting beschließt die notwendigen Maßnahmen zur Erweiterung der ADS Kita in den Räumen des Peter-Schwensen-Hauses, um ausreichend bedarfsgerechte Kita-Plätze vorhalten zu können.

Der Bürgermeister wird beauftragt, gemeinsam mit dem ADS Grenzfriedensbund die Baumaßnahme abzustimmen und nach erfolgter Ausschreibung zu beauftragen.

Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von ca. 140.000 € sind in einem Nachtragshaushalt bereit zu stellen.

 

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Abstimmung:

 

Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

13

12

6

6

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

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