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ALLRIS - Auszug

09.05.2023 - 9 Beratung und Beschluss über die Erweiterung der...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Mit Beschluss der Gemeindevertretung Gelting vom 26.03.2019 wurde für einen Übergangszeitraum von 3,5 Jahren in den Räumlichkeiten der Georg-Asmussen-Schule Gelting eine Möglichkeit geschaffen, 2 Kindergartengruppen unterzubringen, um den Bedarf an Kindergartenplätzen in der Gemeinde Gelting zu decken. Aufgrund der stark angewachsenen Schülerzahlen an der Georg-Asmussen-Schule Gelting müssen diese Räumlichkeiten an die Schule zurückgegeben werden.

Gemeinsam mit der Kirchengemeinde Gelting als Eigentümerin des Gebäudes der evangelischen Kindertagesstätte in Gelting in der Schmiedestraße wurde durch die Kündigung des Mietverhältnisses der Einliegerwohnung die Möglichkeit geschaffen, die Räumlichkeiten in der Schmiedestraße so herzurichten, dass alle aktuell in der evangelischen Kita bestehenden Gruppen wieder in einem Gebäude untergebracht werden können. Zusätzlich kann der nach den Vorgaben des Kindertagesstättengesetzes (KiTaG) vorzuhaltende Mitarbeiterraum ebenfalls eingerichtet werden.

Die notwendigen Umbaukosten werden nach einer Schätzung der Architektin des kirchlichen Verwaltungszentrums voraussichtlich 105.500,- € brutto betragen. Hierbei handelt es sich um eine Umsetzung für einen Übergangszeitraum von ca. 5 bis 7 Jahren, um die Überlegungen der Gemeinde Gelting im Zuge der Schulentwicklungsplanung eine größere Kindergartenlösung anzuschieben, nicht zu beeinträchtigen. Bei einer längeren geplanten Nutzung der Räumlichkeiten würden deutlich höhere Baukosten anfallen.

Es wurde in einem Gespräch mit der Kirchengemeinde Gelting als Bauherrin vereinbart, dass die Umbaukosten direkt durch die Kommunalgemeinde erstattet werden, da diese für die Vorhaltung von ausreichenden Kindergartenplätzen verantwortlich ist.

Nach Abschluss der Umbaumaßnahmen möchte die Kirchengemeinde Gelting das Gebäude im Wege eines Erbbaurechts an die Kommunalgemeinde abgeben, damit zwischen dem evangelischen Kitawerk als Träger der Einrichtung und der Kommunalgemeinde als Standortgemeinde direkt ein Mietvertrag über die Räumlichkeiten geschlossen werden kann. Die Investitionsmaßnahmen werden dann über den Mietvertrag abgeschrieben und fließen zum Teil in die Landesförderung mit ein.  

Frau Thomsen hat an den Beratungen teilgenommen und berichtet auch aus dem Infrastruktur- und Umweltausschuss, der die Umsetzung der Maßnahme empfiehlt.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Gelting beschließt die notwendigen Maßnahmen zur Erweiterung der evangelischen Kita in der Schmiedestraße, um ausreichend Kindergartenplätze vorhalten zu können. Die notwendigen Umbaumaßnahmen in einem Kostenrahmen von aktuell 105.500,- € brutto werden der Bauherrin durch die Kommunalgemeinde nach dem anliegenden Entwurf der Finanzierungsvereinbarung erstattet. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Finanzierungsvereinbarung mit der Kirchengemeinde abzuschließen.

Nach Abschluss der Baumaßnahme wird das Gebäude in der Schmiedestraße im Wege des Erbbaurechts von der Kirchengemeinde übernommen. Dem vorliegenden Vertragsmuster wird zugestimmt.

Die erforderlichen Haushaltsmittel sind in einem Nachtragshaushalt zur Verfügung zu stellen.

 

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Abstimmung:

 

Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

13

11

11

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

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