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ALLRIS - Auszug

12.12.2022 - 11 Beratung und Beschlussfassung über die Satzung ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die bisherige Verbandssatzung des Wasserzweckverbandes enthielt Regelungen über die Entschädigung der ehrenamtlich Tätigen.

In den Gemeinden ist es üblich, die „Hauptsatzung“ vom Thema Entschädigung abzukoppeln und dafür eine eigene Satzung zu erlassen. Sollte sich z. B. die Entschädigungsverordnung des Landes ändern, muss nicht die Hauptsatzung angepasst werden. Ähnlich verhält es sich bei Zweckverbänden.

Aufgrund eines Hinweises der Kommunalaufsicht musste die Verbandssatzung erneut geändert werden und es wurde ein Entwurf einer Neufassung vorgelegt, aus dem nun auch die Regelungen über die Entschädigung herausgenommen wurden.

In der Anlage wird der Entwurf einer Entschädigungssatzung vorgelegt.

Folgende Regelungen sind nun aufgenommen:

Der Verbandsvorsteher / die Verbandsvorsteherin erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe des Höchstsatzes der Verordnung und sofern er bzw. sie auch Vorsitzende/r der Verbandsversammlung ist -  eine Aufwandsentschädigung in Höhe von monatlich 103 €.

Das Sitzungsgeld für die Mitglieder der Verbandsversammlung und der Ausschüsse wird auf den Höchstsatz der Verordnung festgelegt (zur Zeit 35 €).

 

 

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Beschluss:

 

Die Verbandsversammlung des Wasserzweckverbandes Ostangeln beschließt die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige in der vorliegenden und erläuterten Fassung.

 

 

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Abstimmung:

 

Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

19

11

11

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anschrift

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