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05.12.2022 - 13 Bauleitplanung in der Gemeinde Steinbergkirche ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Datum:
- Mo., 05.12.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Dirk Petersen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Die Firma 4native energy GmbH & Co. KG, Viöl hat zusammen mit den Grundstückseigentümern mit Datum vom 08.11.2022 einen Antrag auf Einleitung einer Bauleitplanung (§ 12 Abs. 2 BauGB) zur Errichtung und Betrieb einer Freiflächen-Photovoltaikanlage in Nübel gestellt.
Hierbei sollen auf Flächen in einer Größenordnung von ca. 20 ha eine Solar-Freiflächenanlage entstehen.
Betroffenen Flächen:
Gemarkung Nübel, Flur 1, Flurstücke 212, 213, 214 und 21/1
Die Gemeinde Steinbergkirche möchte einen Beitrag zum erforderlichen Ausbau der erneuerbaren Energien leisten. Der Grundsatzbeschluss zum Thema „Solar-Freiflächenanlagen wurde auf der heutigen Sitzung gefasst.
Der Bürgermeister begrüßt noch einmal Herrn André Hirsch von der Firma 4native energy GmbH & Co.KG.
Mit einer Power Point Präsentation stellt Herr Hirsch sich und sein Büro vor. Die Firma betreut nur Kooperationsprojekte, keine Beteiligungen. Er erläutert das auf den betroffenen Flächen geplante Vorhaben und die bauliche Umsetzung.
Weiterhin berichtet er über die Entwicklung der Vergütung für die Einspeisung, die aktuelle Lage und Beteiligungsmöglichkeiten der Bürger. Seine Präsentation ist Anlage zum Protokoll.
Die gebildete Arbeitsgruppe Energiewende Steinbergkirche sowie der Ausschuss für Bauen, Planen und Städtebauförderung befürworten grundsätzlich die Ausweisung von Solar- Freiflächenanlagen. Eine detaillierte Flächenpotentialanalyse im Gemeindegebiet zur Ausweisung von Solar-Freiflächen ist jedoch zwingend notwendig. Die Mitglieder des Arbeitskreises und des Ausschusses favorisieren hierbei einen parallelen Verfahrensablauf (Flächenanalyse und Einleitung der Bauleitplanung). Ziel ist es gemeindeseitig die Flächenanalyse vorzunehmen sowie von Seiten des Vorhabenträgers Kontakt zur SH.Netz AG aufnehmen zu können, um Netzanschlusspunkte zu prüfen. Nach Ausarbeitung der Flächenanalyse und Vorlage des Prüfergebnisses des Vorhabenträgers werden die Ergebnisse im weiteren Bauleitplanverfahren zusammengeführt. Die frühzeitige Behördenbeteiligung schließt sich sodann an.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Steinbergkirche soll nach Vorgaben des Baugesetzbuches im Parallelverfahren erfolgen.
Bürgermeister Erichsen dankt Herrn Hirsch für seine Ausführungen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Steinbergkirche beschließt wie folgt:
1. Für das Gebiet „Sondergebiet Solar-Freiflächenanlagen Nübel“ werden der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 29 und parallel die 62. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes aufgestellt. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von rund 20 ha und liegt im Außenbereich Bereich Nübel, Steinbergkirche ca. 500 m von der Nordstraße gelegen. Hierbei umfasst es Teilbereiche der Flurstücke 212, 213, 214 und 21/1 der Gemarkung Nübel, Flur 1 (sh. Anlage). Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Sondergebiet „Solar-Freiflächenanlagen“ gem. § 11 BauNVO als sonstiges Sondergebiet.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB soll in Form einer Anhörung durchgeführt werden.
5. Die Auswertung der Flächenanalyse ist dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren vorgeschaltet.
6. Alle Planungskosten sind vom Vorhabenträger zu tragen.
7. Mit der Ausarbeitung der Planung, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden soll das Planungsbüro GR Zwo, Flensburg beauftragt werden.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,3 MB
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Anschrift
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