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ALLRIS - Auszug

05.12.2022 - 17 Beratung und Beschluss über die 3. Änderungssat...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Kosten r die Abfuhr des Fäkalschlamms aus den Hauskläranlagen in der Gemeinde haben sich durch Steigerung der Abfuhr- sowie der Entsorgungskosten erhöht. Da die Fäkalschlammentsorgung grundsätzlich kostendeckend durch die Gemeinde zu betreiben ist, ist es erforderlich, die Gebührensätze anzupassen.  

 

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die 3. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Steinbergkirche über die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstückskläranlagen und die Erhebung von Kostenerstattungen für die Entschlammung von Abwasserteichen (Gebührensatzung für Grundstückskläranlagen) gemäß der Vorlage zu erlassen.

 

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Abstimmung:

 

Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

15

9

9

0

0

 

Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

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Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

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