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15.12.2021 - 12 Beratung und Beschluss über die öffentlich-rech...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Datum:
- Mi., 15.12.2021
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:05
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Kirsten Scharf
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übernahme der gemeindlichen Aufgaben „Beteiligung an den Kosten des Jugendpflegers und Bereitstellung und Unterhaltung/Bewirtschaftung des Jugendraumes“ vom 17.12.2014 hatte eine Laufzeit bis zum 31.12.2019 und wurde im Jahr 2020 bis zur Verrentung des bisherigen Stelleninhabers bis zum 31.12.2022 verlängert.
Da die Jugendarbeit unverzichtbare Lebensäußerung der evangelischen Kirche und gleichzeitig eine kommunale Verpflichtung ist, soll die Jugendarbeit auch nach Wegfall von Finanzierungspartnern aus dem kirchlichen Umfeld ab dem 01.01.2023 durchgeführt werden.
Die Finanzierungsanteile sind neu aufzustellen und auf folgende Vertragsparteien zu verteilen:
Kirchengemeinde Gelting 12,85 %
Gemeinde Gelting 29,05 %
Gemeinde Steinbergkirche 29,05 %
Gemeinden des Amtes Geltinger Bucht 29,05 %
Der gemeinsame Ausschuss für die Jugendarbeit hat sich im Jahr 2021 mit der neuen Aufgabenbeschreibung befasst. Die Kirchengemeinde Gelting stellt sich als Anstellungsträger weiter zur Verfügung.
Für die Gemeinde Maasholm würde die Erhöhung des Kommunalanteils – berechnet nach den Ausgaben 2021 – eine Steigerung der Ausgaben um rund 300,- € bedeuten.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt unter der Voraussetzung, dass alle Gemeinden dem Beschluss zustimmen, die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den Gemeinden Ahneby, Esgrus, Gelting, Hasselberg, Kronsgaard, Maasholm, Nieby, Niesgrau, Pommerby, Rabel, Rabenholz, Stangheck, Steinberg, Steinbergkirche, Sterup und Stoltebüll zur Übernahme der gemeindlichen Aufgaben
- Beteiligung an den Kosten des Jugendpflegers
- Bereitstellung und Unterhaltung / Bewirtschaftung des Jugendraumes
in der vorgelegten und erläuterten Fassung mit einer Laufzeit ab dem 01.01.2023 und der geänderten Finanzierung anzunehmen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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76,9 kB
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