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ALLRIS - Auszug

06.12.2021 - 18 Jahresabschluss 2020 der Gemeinde Steinbergkirche

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Gemeinde Steinbergkirche hat gemäß § 91 Absatz 1 der Gemeindeordnung (GO) zum
Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das
Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde
vermitteln und ist zu erläutern.
Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den
Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen.
Der Jahresabschluss ist gemäß § 91 Absatz 2 GO innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde hat gemäß § 92 GO den Jahresabschluss
und den Lagebericht auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss fasst das Prüfungsergebnis in einem Schlussbericht
zusammen.
Nach Abschluss der Prüfung legt der Bürgermeister den Jahresabschluss und den Lagebericht sowie den Schlussbericht des Prüfungsausschusses der Gemeindevertretung zur Beratung und Beschlussfassung vor.
Die Gemeindevertretung beschließt über den Jahresabschluss und die Verwendung des
Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages bis spätestens 31.12. des
auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres. Diese Frist konnte aus den oben genannten Gründen nicht eingehalten werden.

Beschluss:
Die Gemeindevertretung Steinbergkirche beschließt den Jahresabschluss 2020 und den
Lagebericht in der vorliegenden Fassung.
Die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen werden zur Kenntnis
genommen / genehmigt.
Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 48.723,65 € wird im Haushaltsjahr 2021 gegen die
Ergebnisrücklage gebucht.

 

Abstimmung:

 

Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

15

13

13

0

0

 

Der Finanzausschussvorsitzende Dr. Peter Rehders lobt in diesem Zusammenhang ausdrücklich die gute Arbeit und Zusammenarbeit mit den zuständigen Mitarbeitenden der Finanzabteilung des Amtes Geltinger Bucht.

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Anlagen zur Vorlage

Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

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