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ALLRIS - Auszug

06.12.2021 - 12 Städtebauförderung "Kleinere Städte und Gemeind...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die städtebauliche Gesamtmaßnahme aller im IEK / in der VU aufgeführten Maßnahmen ist
gemäß Kosten- und Finanzierungsübersicht mit einem Kostenansatz von 14,1 Mio. €
angesetzt; der Förderbedarf beträgt dabei ca. 9,1 Mio. € - der Eigenanteil der Gemeinde
Steinbergkirche beläuft sich auf ca. 5,2 Mio. €. Auf 15 Jahre verteilt wäre dieses ein
Kostenrahmen von 345.000 € jährlich.
Die Einzelmaßnahmen und die grobe Kostenschätzung ist Inhalt der Kosten- und
Finanzierungsübersicht.
Die Festlegung des Sanierungsgebietes erfolgt wie in der Anlage 4 aufgelistet.
Die Inhalte der Konzeptionen und Vorbereitenden Untersuchungen wurden am 30.11.2021 im Rahmen einer Einwohnerversammlung vorgestellt.

Beschluss:
1. Die Gemeindevertretung Steinbergkirche nimmt die Ergebnisse des Integrierten
    Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (IEK) und der vorbereitenden
    Untersuchungen (VU) für die städtebauliche Gesamtmahnahme „Zukunftsgestaltung
    Daseinsvorsorge der Gemeinde Steinbergkirche“ zustimmend zur Kenntnis. Die
    Berücksichtigung und Mitwirkung der von der Sanierung Betroffenen gem. § 137
    BauGB sowie die Beteiligung und Mitwirkung öffentlicher Aufgabenträger gem. § 139
    BauGB sind erfolgt.
2. Die Gemeindevertretung Steinbergkirche beschließt auf der Grundlage der Ergebnisse
    des IEK und der VU ihre Absicht zur Durchführung der städtebaulichen
    Gesamtmaßnahme „Zukunftsgestaltung Daseinsvorsorge Gemeinde Steinbergkirche“.
3. Die Gemeinde Steinbergkirche stellt die erforderlichen Eigenmittel gemäß Kosten- und
     Finanzierungsübersicht über 1/3 der gesamten Fördersumme sowie die nicht    
     förderfähigen Kosten von zusammen rund 345.000 €/jährlich über den
     Sanierungszeitraum von 15 Jahren bereit.
4. Die Gemeindevertretung Steinbergkirche beschließt die förmliche Festlegung des
    Sanierungsgebietes (Anlage 4). Die Gründe, welche die förmliche Festlegung des
    Sanierungsgebietes rechtfertigen, gehen aus den Vorbereitenden Untersuchungen
     hervor und werden i.S. der gebotenen Abwägung gem. § 136 Abs.4 Satz 3 BauGB
     gewürdigt.

Abstimmung:

 

Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

15

13

13

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

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