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ALLRIS - Auszug

30.11.2021 - 13 Beratung und Beschluss über die öffentlich-rech...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übernahme der gemeindlichen Aufgaben „Beteiligung an den Kosten des Jugendpflegers und Bereitstellung und Unterhaltung/Bewirtschaftung des Jugendraumes“ vom 17.12.2014 hatte eine Laufzeit bis zum 31.12.2019 und wurde im Jahr 2020 bis zur Verrentung des bisherigen Stelleninhabers bis zum 31.12.2022 verlängert.

Da die Jugendarbeit unverzichtbare Lebensäerung der evangelischen Kirche und gleichzeitig eine kommunale Verpflichtung ist, soll die Jugendarbeit auch nach Wegfall von Finanzierungspartnern aus dem kirchlichen Umfeld ab dem 01.01.2023 durchgeführt werden.

Die Finanzierungsanteile sind neu aufzustellen und auf folgende Vertragsparteien zu verteilen:

Kirchengemeinde Gelting   12,85 %

Gemeinde Gelting    29,05 %

Gemeinde Steinbergkirche    29,05 %

Gemeinden des Amtes Geltinger Bucht  29,05 %

Der gemeinsame Ausschuss für die Jugendarbeit hat sich im Jahr 2021 mit der neuen Aufgabenbeschreibung befasst. Die Kirchengemeinde Gelting stellt sich als Anstellungsträger weiter zur Verfügung.

r die Gemeinde Gelting würde die Erhöhung des Kommunalanteils berechnet nach den Ausgaben 2021 eine Steigerung der Ausgaben um rund 1.000,- € bedeuten.

rgermeister Kratz und GV Sönnichsen schlagen vor, dass die Gestaltung des Jugendraumes im Pastorat auch mit aufgenommen werden sollte. Der jetzige Zustand sei nicht ansprechend und muss verbessert werden. Es wird vorgeschlagen, dass sich der zukünftige Stelleninhaber mit dem Jugendraum befasst.  

 

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den Gemeinden Ahneby, Esgrus, Gelting, Hasselberg, Kronsgaard, Maasholm, Nieby, Niesgrau, Pommerby, Rabel, Rabenholz, Stangheck, Steinberg, Steinbergkirche, Sterup und Stoltebüll zur Übernahme der gemeindlichen Aufgaben

  • Beteiligung an den Kosten des Jugendpflegers
  • Bereitstellung und Unterhaltung / Bewirtschaftung des Jugendraumes

in der vorgelegten und erläuterten Fassung mit einer Laufzeit ab dem 01.01.2023 und der geänderten Finanzierung anzunehmen. Bezüglich des Jugendraumes wird auf die Hinweise zum Raum in Gelting verwiesen.

 

 

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Abstimmung:

 

Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

13

13

13

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

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