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10.11.2021 - 10.2 Jahresabschluss 2019
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.2
- Datum:
- Mi., 10.11.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Vorlage:
-
2021-7WZV-026 Jahresabschluss 2019
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Finanzabteilung
- Bearbeiter:
- Hauke Scharf
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Der Wasserzweckverband Ostangeln hat gem. § 14 Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (GkZ) i.V.m. § 91 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GO) zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Verbandes vermitteln und ist zu erläutern.
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Verbandes hat den Jahresabschluss auf Richtigkeit und Vollständigkeit am 03.11.2021 geprüft und das Prüfungsergebnis in einem Schlussbericht zusammengefasst.
Die Verbandsversammlung beschließt über den Jahresabschluss und die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages.
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