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20.09.2021 - 5 Beratung und Beschlussempfehlung über die 2. Än...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Mo., 20.09.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Kirsten Scharf
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie wurde durch Gesetz vom 07.09.2020 § 35 a Gemeindeordnung (GO) eingeführt, mit dem die Möglichkeit der Durchführung von Videokonferenzen für kommunale Gremiensitzungen eröffnet wird. Dies gilt auch für Zweckverbände.
Schon zur letzten Sitzung des Hauptausschusses bzw. der Verbandsversammlung lag ein Antrag auf Einführung von Sitzungen als Videokonferenz vor.
Es wird mit der Änderung der Satzung von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Sitzungen im Notfall künftig in Form von Videokonferenzen durchführen zu können, sofern eine akute Notlage vorliegt. Hierbei handelt es sich zunächst nur um das Verabschieden einer entsprechenden rechtlichen Grundlage, die technischen und datenschutzrechtlichen Voraussetzungen müssen zunächst noch erarbeitet werden. Die Verwaltung setzt hier darauf, dass auch der Schleswig-Holsteinische Gemeindetag (SHGT) sich hierzu noch entsprechend positionieren wird, damit die Rechtssicherheit dieser Sitzungen gewahrt bleibt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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113,9 kB
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