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ALLRIS - Auszug

20.09.2021 - 5 Beratung und Beschlussempfehlung über die 2. Än...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie wurde durch Gesetz vom 07.09.2020 § 35 a Gemeindeordnung (GO) eingeführt, mit dem die Möglichkeit der Durchführung von Videokonferenzen für kommunale Gremiensitzungen eröffnet wird. Dies gilt auch für Zweckverbände.

Schon zur letzten Sitzung des Hauptausschusses bzw. der Verbandsversammlung lag ein Antrag auf Einführung von Sitzungen als Videokonferenz vor.

Es wird mit der Änderung der Satzung von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Sitzungen im Notfallnftig in Form von Videokonferenzen durchführen zu können, sofern eine akute Notlage vorliegt. Hierbei handelt es sich zunächst nur um das Verabschieden einer entsprechenden rechtlichen Grundlage, die technischen und datenschutzrechtlichen Voraussetzungen müssen zunächst noch erarbeitet werden. Die Verwaltung setzt hier darauf, dass auch der Schleswig-Holsteinische Gemeindetag (SHGT) sich hierzu noch entsprechend positionieren wird, damit die Rechtssicherheit dieser Sitzungen gewahrt bleibt.

 

 

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Beschluss:

 

Der Hauptausschuss des Wasserzweckverbandes Ostangeln empfiehlt der Verbandsversammlung den Beschluss der 2. Änderungssatzung zur Satzung des Wasserzweckverbandes Ostangeln.

 

 

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Abstimmung:

 

Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

5

5

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage

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