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ALLRIS - Auszug

06.09.2021 - 16 Beratung und gegebenenfalls Beschluss über Antr...

Beschluss:
geändert beschlossen
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rgermeister Erichsen trägt wie folgt vor:

1. Tempo 30-Zone Bereich Roikier
Die Zonengeschwindigkeitsbeschränkung kann von der Straßenverkehrsbehörde, Kreis
Schleswig-Flensburg, im Einvernehmen mit der Gemeinde innerhalb geschlossener
Ortschaften angeordnet werden.
Die Anordnung von Tempo 30-Zonen sind insbesondere für Wohngebiete und Gebiete mit
hoher Fußnger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf vorgesehen.
Zonengeschwindigkeitsbeschränkungen dienen vorrangig dem Schutz der Wohnbevölkerung
sowie der Fußnger und Fahrradfahrer.
Die Ausweisung einzelner Straßen in „Zone 30“ ist möglich. Die Anordnung von Tempo 30-
Zonen soll nach der Verwaltungsvorschrift des Bundes auf der Grundlage einer flächenhaften Verkehrsplanung der Gemeinde vorgenommen werden, d. h. der gesamte Ortsbereich ist
verkehrstechnisch zu überplanen. Hierbei sind die Bedürfnisse des ÖPNV, des Wirtschaftsverkehrs sowie Rettungswesen und Feuerwehr entsprechend mit einzubeziehen.
In Tempo 30-Zonen soll an Kreuzungen und Einmündungen grundsätzlich die Vorfahrtsregel
rechts vor links“ gelten.
Die Anordnung darf sich nur auf Straßen mit geringem Durchgangsverkehr beziehen. Eine
bauliche Umgestaltung ist nicht erforderlich; ist jedoch für den Erfolg „Zwingen zur
Schleichfahrt“ praktikabel (Verschwenkungen, Aufpflasterungen, wechselseitige Parkplätze).
Die Anordnung darf sich nur auf Straßen ohne Fahrstreifenbegrenzung, Leitlinie und
benutzungspflichtigen Radwegen beziehen.
Das Teilstück der Straße Roikier soll als Tempo 30-Zone ausgewiesen werden (siehe
Karte/Anlage).
 

2. Tempo 30-Zone Bereich Neukirchen
Die Straße Neukirchen wird, vor allem in den Sommermonaten, von vielen PKW ́s sowie von
Radfahrern genutzt, die den Strand aufsuchen. Um die Anwohner, sowie die Fußnger und
Radfahrer zu schützen, soll der in der anliegenden Karte markierte Bereich in Neukirchen als
Tempo 30-Zone ausgewiesen werden.


3. Verbot für Fahrzeuge über 7,5 t Straße Elkier
Die Straße Elkier ist mit einer Breite von ca. 3,0 m sehr schmal und hat im Verlauf eine scharfe Kurve. In der Vergangenheit ist es immer wieder dazu gekommen, dass größere
LKW/Lastzüge in die Straße eingefahren sind um nach Quern /Groß Quern zu fahren und dann in der Kurve feststellten, dass sie dort nicht durchkommen und dann zur Rückwährtsfahrt gezwungen wurden. Um dies zukünftig zu verhindern, soll ein Durchfahrtsverbot für
Kraftfahrzeuge größer 7,5 t eingerichtet werden. Das Verkehrszeichen Nr. 253 ist mit einem
Zusatzzeichen Durchgangsverkehr sowie 7,5 t zu versehen. Dies bedeutet, dass das Verbot
r den Durchgangsverkehr mit Kraftfahrzeugen/Nutzfahrzeugen einschließlich Anhänger mit
einer zulässigen Gesamtmasse ab 7,5 t beschränkt ist. Zulieferer für z. B. Öl sind von diesem Verbot ausgenommen, da sich das Verbot nur an den Durchgangsverkehr richtet.
 

Verkehrzeichen Nr. 253

Ge- oder Verbot
Wird Zeichen 253 mit diesen Zusatzzeichen angeordnet, bedeutet dies:
1. Das Verbot ist auf den Durchgangsverkehr mit Nutzfahrzeugen, einschließlich ihrer
Anhänger, mit einer zulässigen Gesamtmasse ab 7,5 t beschränkt.
2. Durchgangsverkehr liegt nicht vor, soweit die jeweilige Fahrt
a) dazu dient, ein Grundstück an der vom Verkehrsverbot betroffenen Straße oder an einer
Straße, die durch die vom Verkehrsverbot betroffene Straße erschlossen wird, zu erreichen
oder zu verlassen,
b) dem Güterverkehr im Sinne des § 1 Absatz 1 des Güterkraftverkehrsgesetzes in einem
Gebiet innerhalb eines Umkreise von 75 km, gerechnet in der Luftlinie vom Mittelpunkt des zu Beginn einer Fahrt ersten Beladeorts des jeweiligen Fahrzeugs (Ortsmittelpunkt), dient; dabei gehören alle Gemeinden, deren Ortsmittelpunkt innerhalb des Gebietes liegt, zu dem Gebiet,
oder
c) mit im Bundesfernstraßenmautgesetz bezeichneten Fahrzeugen, die nicht der Mautpflicht
unterliegen, durchgeführt wird.


4. Verlängerung der Geschwindigkeitsbeschränkung auf 70 km/h
K100/Friedrichstal
Die aktuelle Geschwindigkeitsbeschränkung auf 70 km/h, auf der K 100/Friedrichstal endet bei
der Hausnummer 3. Der Bereich der aktuellen Geschwindigkeitsbeschränkung ist relativ kurz
und wird von den Verkehrsteilnehmern häufig nicht beachtet. Um für mehr Sicherheit und
Akzeptanz der Geschwindigkeitsbeschränkung zu sorgen, soll die vorhandene
Geschwindigkeitsbeschränkung ausgeweitet werden bis hinter den Kurvenbereich, hinter
Hausnummer 12.

 

5. Reepschläger Straße

Auf Antrag eines Anwohners soll die Reepschläger Straße r den Durchgangsverkehr, besonders von LKW und landwirtschaftlichen Verkehr gesperrt werden.

 

Die Angelegenheit wird ausführlich beraten.

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Beschluss:

 

  1. Die Gemeindevertretung Steinbergkirche beschließt bei der Straßenverkehrsbehörde, Kreis Schleswig-Flensburg, für das Teilstück der Straße Roikier die Anordnung eines Tempo 30-Bereiches zu beantragen.

 

  1. Die Gemeindevertretung Steinbergkirche beschließt bei der Straßenverkehrsbehörde, Kreis Schleswig-Flensburg, für das Teilstück der Straße Neukirchen (K100/K99) die Anordnung eines Tempo 30-Bereiches zu beantragen.

 

  1. Die Gemeindevertretung Steinbergkirche beschließt bei der Straßenverkehrsbehörde Kreis Schleswig-Flensburg für die Straße Elkier ein Verbot für Kraftfahrzeuge ab einer zul. Gesamtmasse ab 7,5 t für den Durchgangsverkehr zu beantragen.

 

  1. Die Gemeindevertretung Steinbergkirche beschließt bei der Straßenverkehrsbehörde Kreis Schleswig-Flensburg, die Verlängerung der Geschwindigkeitsbeschränkung auf 70 km/h auf der K 100/Friedrichstal bis hinter die Hausnummer 17 (Abfahrt nach Roikier) zu beantragen.

 

  1. Die Gemeindevertretung Steinbergkirche beschließt für die Reepschläger Straße bei

      der Straßenverkehrsbehörde ein Verbot für Kraftfahrzeuge ab einer zul.

            Gesamtmasse ab 7,5 t für den Durchgangsverkehr zu beantragen.

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Abstimmung:

 

Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

15

10

10

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Do. und Fr.
08:00 - 12:00 Uhr

Mittwochnachmittag
14:00 - 18:00 Uhr

ausschließlich mit Terminvereinbarung

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