Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
ALLRIS - Auszug

06.09.2021 - 12 Bauleitplanung in der Gemeinde Steinbergkirche ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Zwei Grundstückseigentümer hatten bei der Gemeinde für ihre im Plangebiet gelegenen Grundstücke die Aufhebung des Pflanzgebots (Kanzlei 72) bzw. die Erweiterung eines Baufensters und eine Änderung der örtlichen Bauvorschriften bezüglich der Fassadengestaltung (Kanzlei 11) beantragt. Der Planentwurf wurde dementsprechend ausgearbeitet und in diesem Zuge auch die Grünflächenzahl (GRZ) für die Reihenhauszeile Kanzlei 5 11 moderat erhöht.

Die Planänderung ist als eine Maßnahme der Innenentwicklung anzusprechen und kann daher im beschleunigten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt werden.

Mit dem Aufstellungsbeschluss leitet die Gemeinde das Planverfahren ein. Da im beschleunigten Verfahren von der frühzeitigen Beteiligung abgesehen werden kann, kann in gleicher Sitzung auch schon der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst werden. Der Planentwurf wird daraufhin den betroffenen Behörden /TÖB zur Stellungnahme vor- und zeitgleich für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Steinbergkirche beschließt wie folgt:
1a. Zum Bebauungsplan Nr. 3 wird die 6. Änderung aufgestellt. Planungsziele sind die
      Herausnahme eines Pflanzgebotes am nördlichen Plangebietsrand, Anpassungen
      des Baufensters und der Grundflächenzahl im Bereich der Reihenhauszeile An der
      Kanzlei Nr. 5 11 sowie die Überarbeitung der örtlichen Bauvorschriften zur
      Fassadengestaltung.
1b. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung wird nach § 13a Abs. 2 Nr. 1
      i.V.m. § 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BauGB abgesehen.
1c. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB).

2a. Der Entwurf zur 6. Änderung des B-Planes Nr. 3 einschließlich Begründung wird in
      der vorliegenden Form gebilligt.
2b. Der Planentwurf und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich
      auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

      über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der   

      Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die auszulegenden Unterlagen ins

       Internet einzustellen und über die Homepage des Amtes Geltinger Bucht, Rubrik

      rgerservice/Bauleitplanung zugänglich zu machen.

 

Abstimmung:

Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

15

10

10

0

0

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Do. und Fr.
08:00 - 12:00 Uhr

Mittwochnachmittag
14:00 - 18:00 Uhr

ausschließlich mit Terminvereinbarung

Terminvergabe Ansprechpersonen Kontakt