Allris
01.09.2021 - 12 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Ausz...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Datum:
- Mi., 01.09.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Finanzabteilung
- Bearbeiter:
- Hauke Scharf
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Gem. § 82 Abs. 1 Gemeindeordnung sind über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Unabweisbar sind Aufwendungen / Auszahlungen auch dann, wenn ein Aufschub besonders unwirtschaftlich wäre.
Über- und außerplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen dürfen nur geleistet werden, wenn die Gemeindevertretung zugestimmt hat. Bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen (gemäß § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Maasholm bis zu 600,- €) kann der Bürgermeister die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben erteilen. Der Bürgermeister hat der Gemeindevertretung über die geleisteten unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen mindestens halbjährlich zu berichten.
Für die Ausbesserung des Fußweges zwischen Maasholm und Maasholm-Bad wurde des Haushaltsansatz um 449,90 € überschritten. Der Fußweg führt entlang der Landesstraße 277. Die Gemeinde möchte den Radweg an das Land übergeben. Gespräche wurden schon geführt.
Beschluss:
a) Die Gemeindevertretung Maasholm nimmt den Bericht über die in der Anlage aufgeführten unerheblichen über- / außerplanmäßig geleisteten Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2021 zur Kenntnis.
b) Die Gemeindevertretung Maasholm erteilt die nachträgliche Zustimmung (Genehmigung) gem. § 82 Gemeindeordnung für die in der Anlage aufgeführten weiteren über- / außerplanmäßig geleisteten Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2021.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
139,4 kB
|
Anschrift
E-Mail oder Kontaktformular