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06.09.2021 - 11 Bauleitplanung in der Gemeinde Steinbergkirche ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Datum:
- Mo., 06.09.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Dirk Petersen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Am 08.06.2021 hatte die Gemeindevertretung den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Die Planänderung sieht eine Vereinheitlichung und moderate Erhöhung der zulässigen Grünfläche sowie die Überarbeitung der örtlichen Bauvorschriften hinsichtlich der Fassadengestaltung vor. Zwischenzeitlich ist die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden / TÖB durchgeführt worden. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Seitens der Behörden wurden keine Bedenken gegen die Planung vorgetragen. Es gingen lediglich zu beachtende Hinweise der zuständigen Denkmalschutzbehörden ein; diese wurden in die Planungsbegründung eingearbeitet.
Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen kann die Gemeindevertretung nunmehr durch den Satzungsbeschluss das Planverfahren zum Abschluss bringen.
Beschluss:
Auf Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Planen und Städtebauförderung beschließt die Gemeindevertretung Steinbergkirche wie folgt:
1. | Die eingegangenen Stellungnahmen hat die Gemeinde geprüft. Die eingegangenen Hinweise sind berücksichtigt worden. |
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2a. | Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) und nach § 84 der Landesbauordnung (LBO) beschließt die Gemeindevertretung die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Süderholz“ (Quern), bestehend aus dem Text, als Satzung. |
2b. | Die Begründung wird gebilligt. |
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3. | Der Beschluss über den Bebauungsplan durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtswirksame B-Plan unter der Adresse www.amt-geltingerbucht.de, Rubrik Bürgerservice/Bauleitplanung ins Internet eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist. |
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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71,4 kB
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(wie Dokument)
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3,1 MB
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Anschrift
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