Allris
01.03.2021 - 9 Beratung und Beschluss über die Eröffnungsbilan...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Datum:
- Mo., 01.03.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Finanzabteilung
- Bearbeiter:
- Ralf Porath
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Die Gemeindevertretung Steinbergkirche hat am 01. Dezember 2008 beschlossen, ihr kommunales Rechnungswesen von der Kameralistik auf die Doppik (Doppelte Buchführung in Konten) umzustellen. Die Umstellung erfolgte zum 01.01.2014. Gemäß § 54 Absatz 1 Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-Doppik) hat die Gemeinde Steinbergkirche zum 01.01.2014 eine Eröffnungsbilanz unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und der in der Gemeindeordnung (GO) und der GemHVO-Doppik enthaltenen Regelungen aufzustellen.
Diese Eröffnungsbilanz liegt nunmehr vor, wurde nach § 92 Absatz 5 und 6 GO vom Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Steinbergkirche am 25.02.2021 geprüft und ist von der Gemeindevertretung zu beschließen.
Nach Durchführung der Prüfung wurde folgende Feststellung getroffen:
Die einzelnen Positionen der Eröffnungsbilanz wurden durchgesehen; stichprobenartig wurden die Angaben anhand von Buchungsunterlagen, Inventarlisten und der Jahresrechnung 2013 geprüft. Die hierfür benötigten Unterlagen standen vollumfassend zur Verfügung. Der Anhang gem. § 51 GemHVO-Doppik ist der Bilanz beigefügt. Die darin getroffenen Angaben sind aus der Sicht des Rechnungsprüfungsausschusses nachvollziehbar dargestellt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
1,3 MB
|
Anschrift
E-Mail oder Kontaktformular