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29.10.2020 - 9 Bauleitplanung in der Gemeinde Steinbergkirche5...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Datum:
- Do., 29.10.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Dirk Petersen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Herr Erichsen begrüßt Herrn Sass vom Ingenieurbüro, der anhand einer Karte das geplante Baugebiet erläutert.
Die Gemeinde Steinbergkirche plant die Ausweisung von Wohnbauflächen. Zu diesem Zweck soll die 57. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Steinbergkirche erfolgen. Es soll ein allgemeines Wohngebiet entstehen. Nach der Beratung kann die Gemeindevertretung nunmehr mit dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss den Planentwurf in das Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 (Öffentliche Auslegung / Behördenbeteiligung) geben.
Die Gemeindevertretung Steinbergkirche beschließt:
- Der Entwurf der 57. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Steinbergkirche für das Gebiet "südlich der Bredegatter Straße, östlich des Schosterwegs und westlich der Kanonenstraße" und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
Der Entwurf des Plans und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und unter www.geltingerbucht.de, Rubrik Bürgerservice/ Bauleitplanung zugänglich zu machen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Steinbergkirche beschließt:
- Der Entwurf der 57. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Steinbergkirche für das Gebiet "südlich der Bredegatter Straße, östlich des Schosterwegs und westlich der Kanonenstraße" und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
- Der Entwurf des Plans und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und unter www.geltingerbucht.de, Rubrik Bürgerservice/ Bauleitplanung zugänglich zu machen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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761,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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2,8 MB
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3
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(wie Dokument)
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965,9 kB
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4
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(wie Dokument)
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947,5 kB
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