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ALLRIS - Auszug

29.10.2020 - 11 Städtebauförderungsprogramm "Kleinere Städte un...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Gemeinde Steinbergkirche wurde mit Bescheid vom 25.10.2017 des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung in das  Städtebauförderungsprogramms „Kleinere Städte und Gemeinden überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke“ aufgenommen; vorgeschaltet zur städtebaulichen Gesamtmaßnahme wurde das Zukunftskonzept Daseinsvorsorge Steinbergkirche und Nahbereich erstellt. Der Abschlussbericht wurde der Gemeindevertretung am 14.01.2020 vorgestellt und dem Ministerium übersandt.

 

Der Planungsauftrag für das nachfolgende Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) im Rahmen der vorbereitenden Untersuchung (VU) ist in der Gemeindevertretung am 08.06.2020 beschlossen worden. Hierbei ist der Analyseschwerpunkt das Untersuchungsgebiet der Ortsmitte Steinbergkirche. Der erste Lenkungsgruppen-Termin hat bereits stattgefunden; eine Ortsbegehung durch das Planungsbüro ist erfolgt. Die erste Behördenbeteiligung wird derzeit vorbereitet.

 

Der räumlichen Abgrenzung des Gebietes hat das Ministerium am 11.03.2020 zugestimmt (sh. Vorlagenanlage 1).

 

Im Rahmen von Abstimmungsgesprächen wurden Verfahrensfragen und aktuelle Maßnahmen mit dem Städtebaureferat erörtert. Hierbei wurden Möglichkeiten des Instrumentes der  vorgezogenen Maßnahme besprochen. D.h. bevor die vorbereitende Untersuchung sowie das ISEK abgeschlossen sind (Zeitplanung 09.2021), können mit Zustimmung des Ministeriums- Maßnahmen bereits umgesetzt bzw. Städtebauförderungsmittel eingesetzt werden. Dieses hatte die Gemeinde seinerzeit bereits (Grundstück Alt-Kindergarten/Kirche) angedacht; eine Umsetzung ist nicht erfolgt.

Das Städtebaukonto beläuft sich Stand 30.09.2020 auf 630.039,60 €.

Die Bearbeitungsdauer (Gutachten, Verwaltungsverfahren im Ministerium) zur Bewilligung von  vorgezogenen Maßnahmen wird mit 4 Monaten taxiert.

 

 

Maßnahme:

Durch die erheblichen finanziellen Aufwendung im Rahmen der Erweiterung der Kindertagesstätte Siebenstern ist der Ansatz, dieses als vorgezogene Maßnahmen hier: Ordnungsmaßnahme (Grunderwerb) und Baumaßnahme (Durchführung) zu beantragen.

 

Voraussetzung der Durchführung ist der Grunderwerb durch die Gemeinde Steinbergkirche. Ein erstes Gespräch (Bürgermeister, Stellv. Bürgermeister und Amtsvorsteher) ist bereits erfolgt; weiter sind die baurechtlichen Vorgaben der Teilung des Grundstückes mit der Bauaufsicht und dem Brandschutzreferat abgestimmt. Das Städtebaureferat benötigt weiter ein Wertgutachten des zu erwerbenden Grundstückes. Der doppisch festgestellte Wert beläuft sich auf 25.439,30 €.

 

Die Kosten der Maßnahme  (Erweiterungsbau) beliefen sich nach Kostenschätzung auf 1.255.000 € (1. Entwurf) bzw. 1.126.400 € (2. Entwurf). Hierbei sind Fördermittel (Ausbau von Betreuungsplätzen Kita) von ca. 220.900 € eingeplant. Es verbleibt somit ein Kostenanteil von 1.034.100 € bzw. 905.500 €.

 

Durch die Beantragung der Maßnahme im Rahmen der Städtebauförderung würde der Kostenanteil nochmals wie folgt gefördert / gesplittet werden (1/3 jeweils Bund, Land und Gemeinde Steinbergkirche); die genaue Förderquotelung (förderfähige Kosten) kann erst im Rahmen des Antragsverfahren ermittelt werden.

 

Der Ausschuss für Bauen, Planen und Städtebauförderung hat sich mit der Angelegenheit befasst und empfiehlt den Beschluss.

    

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Steinbergkirche

 

a)      beschließt die Umsetzung der Maßnahme Erweiterung der Kindertagesstätte Siebenstern- (Entwurf 1) vorausgesetzt der Förderung durch das Städtebauförderungsprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden - überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke“

 

b)      beschließt den Erwerb des Grundstückteiles zur Erweiterung der Kindertagesstätte (sh. Vorlagenanlage 2) vorausgesetzt der Förderung durch das Städtebauförderungsprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden - überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke“

 

c)      beauftragt den Bürgermeister

 

1)      einen Förderantrag auf eine vorgezogene Maßnahme (Erweiterung der Kindertagesstätte Siebenstern) / OrdnungsmaßnahmeGrunderwerb und Baumaßnahme-Erweiterungsbau gem. Städtebauförderrichtlinie des Landes Schleswig- Holstein (StBauFR SH 2015) zu stellen.

 

2)      einen Antrag auf Zustimmung zum Einsatz von Städtebaufördermitteln für die Errichtung/Änderung einer Gemeindebedarfs- und Folgeeinrichtung (Anlage 16,  StBauFR SH 2015) zu stellen.

 

3)      einen Gutachter zur Wertermittlung des Grundstückteiles Schule/Kindergarten (Gemarkung Quern, Flur 2, Flurstück 194, ca. 5000 qm)  zu beauftragen.

 

 

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Abstimmung:

 

Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

15

12

12

0

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

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