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22.09.2020 - 11 Bauleitplanung in der Gemeinde Gelting 4. vorha...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Datum:
- Di., 22.09.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Dirk Petersen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Die Gemeinde Gelting plant die vorhabenbezogene 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 9. Das bestehende Gewerbegebiet soll für den Bau von vier weiteren Gewerbehallen erweitert werden.
Zum Planentwurf ist zwischenzeitlich die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden /TÖB und der Nachbargemeinden durchgeführt worden. Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen kann die Gemeindevertretung nunmehr den Abwägungsbeschluss und den Satzungsbeschluss fassen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Gelting beschließt:
- Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 4. vorhabenbezogenen Änderung des Bebauungsplans Nr. 9 „Tischlerei Pfeiffer“ abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung gemäß der Abwägungstabelle mit Stand vom 20.08.2020 berücksichtigt. Das Ingenieurbüro Sass und Kollegen wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Der Durchführungsvertrag wird gebilligt.
- Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung die 4. vorhabenbezogenen Änderung des Bebauungsplans Nr. 9 für das Gebiet „südlich der Straße ‚Am Wasserwerk‘, westlich und südlich der bebauten Grundstücke an der Straße ‚An de Diek‘“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Satzungsbeschluss der 4. vorhabenbezogenen Änderung des Bebauungsplans Nr. 9 „Tischlerei Pfeiffer“ durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.amt-geltingerbucht.de/ Bürgerservice/ Bauleitplanung" eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Anlagen zur Vorlage
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