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ALLRIS - Auszug

02.03.2020 - 11 Zustimmung zum Einnahme- und Ausgabeplan 2020 d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Aufgrund der Änderung des § 2 a des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehren (Brandschutzgesetz- BrSchG) hat der Wehrvorstand für jedes Sondervermögen einen Einnahme- und Ausgabeplan aufzustellen, welcher alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben des Sondervermögens voraussichtlich entstehenden Einnahmen und zu leistenden Ausgaben enthält. Der Einnahme- und Ausgabeplan wird nach § 2 a Abs. 3 BrSchG in Verbindung mit § 4 Abs. 3der Satzungen für Sondervermögen der Gemeinde Steinbergkirche für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehren von der Mitgliederversammlung beschlossen und tritt nach Zustimmung der Gemeindevertretung in Kraft.

Der Gemeindevertretung liegen zur Entscheidung die Einnahme- und Ausgabepläne 2020 für die Freiwillige Feuerwehr Großquern und Hattlund-Kalleby vor. Bürgermeister Erichsen erläutert diese kurz.

 

Beschluss:  

Die Gemeindevertretung Steinbergkirche stimmt den Einnahme- und Ausgabeplänen der Freiwilligen Feuerwehren Großquern und Hattlund-Kalleby zu. Die Einnahme- und Ausgabepläne treten damit in Kraft.

 

Abstimmung:

 

Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

17

14

14

0

0

 

 

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24972 Steinbergkirche

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