Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
ALLRIS - Auszug

02.03.2020 - 12 Bauleitplanung in der Gemeinde Steinbergkirche ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes verfolgt die Gemeinde das Ziel, eine erste planerische Grundlage für die Entwicklung von Wohnbauflächen eines Allgemeinen Wohngebiets südlich der Bredegatter Straße zu schaffen. Allgemeine Wohngebiete (§ 4 BauNVO) dienen vorwiegend dem Wohnen. Für diesen Zweck wird eine in der Ursprungsfassung des Flächennutzungsplanes als Parkfläche dargestellte Fläche sowie eine gemischte Baufläche in Wohnbaufläche umgewandelt.

 

Reduzieren

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Steinbergkirche beschließt:

  1. Zu dem bestehenden F-Plan wird für das Gebiet südlich der Bredegatter Straße, östlich des Schosterwegs und westlich der Kanonenstraße die 57. Änderung aufgestellt. Es wird folgendes Planungsziel verfolgt: Mit der Änderung werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aufstellung eines Bebauungsplanes - im Parallelverfahren - geschaffen. Der Plangeltungsbereich ist in der vorgelegten  Übersicht dargestellt.
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
  3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes sowie mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange soll die Ing.-Gemeinschaft Sass & Kollegen, Albersdorf beauftragt werden.
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
  5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.

 

 

 

Reduzieren

Abstimmung:

 

Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

17

14

14

0

0

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Do. und Fr.
08:00 - 12:00 Uhr

Mittwochnachmittag
14:00 - 18:00 Uhr

ausschließlich mit Terminvereinbarung

Terminvergabe Ansprechpersonen Kontakt