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ALLRIS - Auszug

26.02.2020 - 8 Bauleitplanung in der Gemeinde Sterup 1. Änderu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Vorsitzende begrüßt nochmals Frau Grätsch vom Planungsbüro und erteilt dieser das Wort:

Zwischenzeitlich ist die frühzeitige Beteiligung von Behörden, Träger öffentlicher Belange, Nachbargemeinden sowie der Öffentlichkeit erfolgt. Nach Beratung der vorliegenden Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung und des Planentwurfs kann die Gemeindevertretung nunmehr mit dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss den Planentwurf in das Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB (Öffentliche Auslegung / Behördenbeteiligung) geben.

Frau Grätsch verweist auf die Vorlage, erläutert den Plan und die Änderungen sowie die Stellungnahmen. Nachfragen werden erörtert und beantwortet. Sodann fasst die Gemeindevertretung folgenden

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Sterup beschließt:

1.

Zwischenzeitlich ist die frühzeitige Beteiligung erfolgt. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden mit folgendem Ergebnis geprüft. sh. Vorlagenanlage.

 

 

2.

Der Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Breelund“ einschließlich Begründung und Umweltbericht werden in der vorliegenden Form gebilligt.

 

 

3.

Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und unter www.amt-geltingerbucht.de / Rubrik Bürgerservice/ Bauleitplanung zugänglich zu machen.

 

 

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Abstimmung:

Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

13

11

11

0

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anschrift

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