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20.11.2024 - 9.1 Hattlundmoor 2, Freilegung des Grundstücke...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.1
- Datum:
- Mi., 20.11.2024
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Dirk Petersen
Der Gemeinde Steinbergkirche hat das Grundstück, belegen mit einem Haus in der Straße Hattlundmoor 2 (gegenüber des Amtsgebäudes) erworben; die Umschreibung ist z. Zt. in Umsetzung.
Als nächster Schritt ist die Freilegung des Grundstückes angedacht; Kostenrahmen wird hier mit 25.000 – 35.000 € geschätzt.
Die weiteren Projektmaßnahmen sind mit dem Sanierungsträger abzustimmen.
Die Fläche im Nahbereich des Verkehrsknotenpunktes und Mobilitätsstandortes kann über ein Verkehrs- bzw. Gestaltungskonzeptes im Rahmen der Städtebauförderung eingebunden werden. Im Nahbereich ergaben sich in der Vergangenheit immer große Probleme bei der Überquerung der B 199 Richtung Einkaufszentrum.
Die Fläche/ das Grundstück ist bisher nicht im Maßnahmenkatalog des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) enthalten. In einem Abstimmungsgespräch mit dem Sanierungsträger BIG Städtebau GmbH ist vereinbart worden, den Ankauf sowie weitere Maßnahmen sowie die Förderfähigkeit mit dem Städtebaureferat abzustimmen.
Beschluss:
Der Ausschuss für Bauen, Planen und Städtebauförderung empfiehlt:
Die Gemeindevertretung Steinbergkirche beschließt:
Die seinerzeit erworbene Fläche „Grundstück Hattlundmoor 2“ (Gemarkung Steinbergkirche, Flur 12, Flurstück 138/11 und 138/12) wird freigelegt. Haushaltsmittel sind im HH-Jahr 2025 bereitzustellen.
Der Bürgermeister wird beauftragt zusammen mit dem Sanierungsträger
- die Maßnahme in den Maßnahmenplan einzustellen und dem Städtebaureferat dieses zur Genehmigung vorzulegen
- die Ausschreibung und Vergabe durchzuführen und den wirtschaftlichsten Anbieter zu beauftragen.
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