Allris
03.09.2024 - 14 Antrag der SPD-Fraktion: Beratung und Beschluss...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14
- Datum:
- Di., 03.09.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag (Hauptamt)
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Kirsten Scharf
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Die Gemeindevertreter diskutieren über Pro- und Contra-Argumente und um den rechtlichen Rahmen für Aufwandsentschädigungen für Mitglieder von Arbeitsgruppen. Die Amtsdirketorin erläutert, dass zurzeit die Gemeindeordnung keine Entschädigung für Arbeitsgruppen vorsieht. Henning Jürgensen erklärt sich nach der Abstimmung bereit weiter mit der Amtsdirektorin und der Kommunalaufsicht in Kontakt zu bleiben um den Sachverhalt zu klären.
Sachverhalt:
Die Berufung von Arbeitsgemeinschaften auf kommunaler Ebene ist notwendig, um die Beteiligung verschiedener Fachleute an der Entscheidungsfindung sicherzustellen und unterschiedliche Perspektiven in Vorbereitung von Beschlüssen aufzuzeigen. Diese berufenen Arbeitsgemeinschaften bringen wertvolles Expertenwissen und unterschiedliche Perspektiven in die Ausschüsse einer Gemeindevertretung ein, was zu fundierteren und praxisnäheren Beschlüssen führt.
Die AGen der Gemeinde Steinbergkirche und deren Mitglieder sind per Beschluss der Gemeindevertretung berufen und bestellt worden. Egal ob der Bereich Gewerbeansiedlung oder Energie und Klima – sie sind der Wille der Gemeindevertreterinnen und -vertreter in Zuarbeit für die Ausschüsse und besetzt mit Mitgliedern der Gemeindevertretung sowie Bürgerlichen, die in ihrer Freizeit viel Engagement für die Sache aufbringen, ohne bislang – außer Dankesbekundungen – einen ordentlichen Stellenwert eingeräumt zu bekommen.
Die Arbeit in den Arbeitsgemeinschaften ähnelt in vielen Punkten der thematischen Arbeit eines Beirats und sollte dementsprechend gleichwertig behandelt werden. Dies umfasst sowohl die offizielle Erreichbarkeit der Mitglieder über eine Darstellung bei Allris als auch die Anerkennung ihrer ehrenamtlichen Leistungen durch eine Aufwandsentschädigung. Ein erster Schritt zur Würdigung dieses Stellenwertes wird durch verschiedene Landesverordnungen (u.a. Entschädigungsverordnung) ermöglicht.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Steinbergkirche beschließt:
- Die durch Beschluss der Gemeindevertretung Steinbergkirche bestellten Mitglieder der Arbeitsgemeinschaften sollen – vergleichbar mit den Mitgliedern von Beiräten der Gemeinde – auf Allris unter dem Reiter „Organisation Gemeinde Steinbergkirche“ unterhalb der Beiräte öffentlich angezeigt werden.
- Die Amtsverwaltung wird zur Umsetzung bis zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung Steinbergkirche dazu beauftragt.
- Ferner erkennt die Gemeindevertretung das Engagement der unter 1. genannten Mitglieder der Arbeitsgemeinschaften als „weitere ehrenamtliche Tätigkeiten“ im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 15 der Landesverordnung über Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern an.
Anschrift
E-Mail oder Kontaktformular