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ALLRIS - Auszug

03.09.2024 - 18 Beratung über die weitere Nutzung des Strandhau...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Vorsitzende erteilt Charlotte Schmitz das Wort, die ein Vortrag über eine mögliche Weiternutzung des Strandhauses in Neukirchen für Foto-Projekte und Seminare vorstellt. Die Gemeindevertreter diskutieren ausgiebig ob eine Sanierung erfolgen sollte oder nicht.

Es werden Bedenken bezüglich des Küstenschutzes, der Machbarkeit für Bauunternehmen aufgrund der Lage, das Nichtvorhandensein von Toiletten und die Parkplatzsituation geäußert. Es wird festgehalten, dass es bei einem Abriss dieses Gebäudes, nie wieder dort ein Gebäude geben wird.

 

Sachverhalt:

Durch die Sturmflut im vergangenen Oktober, wurde das Strandhaus in Neukirchen stark beschädigt. Um zu klären, in welcher Form eine Sanierung möglich respektive sinnvoll ist, wurde ein Statiker beauftragt den Bestand zu Untersuchen und die Standfestigkeit des Gebäudes zu überprüfen. Im anliegenden Protokoll, ist der Zustand des Gebäudes mit den notwendigen Maßnahmen zur Instandsetzung aufgeführt.

Eine Förderung im Rahmen der Richtlinie Soforthilfe Flutkatastrophe Sturmflutschäden müsste geprüft werden. Antragsfrist endet am 30.Oktober 2024.

   

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, eine Sanierung des Strandhauses Neukirchen durchführen zu lassen, sofern die notwendigen Fördergelder „Soforthilfen Flutkatastrophe Ostsee“ zugesichert sind.

 

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Abstimmung:
 

Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon
anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

17

15

11

2

2

 

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Anlagen zur Vorlage

Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

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Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

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