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03.09.2024 - 18 Beratung über die weitere Nutzung des Strandhau...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 18
- Datum:
- Di., 03.09.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Timo Ottsen
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der Vorsitzende erteilt Charlotte Schmitz das Wort, die ein Vortrag über eine mögliche Weiternutzung des Strandhauses in Neukirchen für Foto-Projekte und Seminare vorstellt. Die Gemeindevertreter diskutieren ausgiebig ob eine Sanierung erfolgen sollte oder nicht.
Es werden Bedenken bezüglich des Küstenschutzes, der Machbarkeit für Bauunternehmen aufgrund der Lage, das Nichtvorhandensein von Toiletten und die Parkplatzsituation geäußert. Es wird festgehalten, dass es bei einem Abriss dieses Gebäudes, nie wieder dort ein Gebäude geben wird.
Sachverhalt:
Durch die Sturmflut im vergangenen Oktober, wurde das Strandhaus in Neukirchen stark beschädigt. Um zu klären, in welcher Form eine Sanierung möglich respektive sinnvoll ist, wurde ein Statiker beauftragt den Bestand zu Untersuchen und die Standfestigkeit des Gebäudes zu überprüfen. Im anliegenden Protokoll, ist der Zustand des Gebäudes mit den notwendigen Maßnahmen zur Instandsetzung aufgeführt.
Eine Förderung im Rahmen der Richtlinie Soforthilfe Flutkatastrophe Sturmflutschäden müsste geprüft werden. Antragsfrist endet am 30.Oktober 2024.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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13,4 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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