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30.11.2016 - 13 Beratung und Beschluss über die Satzung für Son...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Zusätze:
- Verfasser: Marlen Thomsen-With
- Datum:
- Mi., 30.11.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Marlen Thomsen-With
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Bürgermeister With und der anwesende Wehrführer Braatz erläutern die Gründe für den Erlass der Satzung.
Nach einem intensiven Beteiligungsverfahren der Kommunalen Landesverbände, der Kreis- und Stadtfeuerwehrverbände und des Landesfeuerwehrverbandes Schleswig-Holstein wurde am 10. Juni 2016 das Brandschutzgesetz für Schleswig-Holstein durch den Schleswig-Holsteinischen Landtag geändert. Mit dieser Änderung wurden die Kameradschaftskassen der Freiwilligen Feuerwehren in Schleswig-Holstein auf eine rechtssichere Basis gestellt.
Da eine Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr als Sondervermögen der Gemeinde anzusehen ist, muss nunmehr durch die Gemeinde für jede Ortswehr eine „Satzung für Sondervermögen“ erlassen werden. Die vorhandenen Kameradschaftskassen bleiben dabei kraft Gesetzes bestehen, wobei die Freiwillige Feuerwehr in ihrer Satzung die Bestimmungen über die Kassenverwaltung aufnehmen muss.
Die bisher in den Kameradschaftskassen vorhandenen Barmittel und Guthaben bleiben Teil der Kameradschaftskasse, ebenso bleiben zur Kameradschaftspflege beschaffte Sachmittel Teil des Sondervermögens zur Kameradschaftspflege. Hiervon sind jedoch durch Kameradschaftskassen beschaffte Feuerwehr-Einsatzmittel nicht umfasst, sie sind wie bisher „normales“ Eigentum der Gemeinde.
Um auch weiterhin im Sinne der Feuerwehr den reibungslosen Ablauf in der Führung der Kameradschaftskassen gewährleisten zu können, ist die Gemeinde gebeten, dem o.g. Beschlussvorschlag zu folgen.
Beschluss:
Die Gemeinde Stangheck beschließt gemäß § 2 a des Brandschutzgesetzes für Schleswig-Holstein in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein die „Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Stangheck für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Stangheck“ in der vorgelegten Form. Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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20 kB
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