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30.11.2016 - 7 Jahresabschluss 2014
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Datum:
- Mi., 30.11.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Vorlage:
-
2016-12GV-014 Jahresabschluss 2014
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Finanzabteilung
- Bearbeiter:
- Hauke Scharf
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Ausschussvorsitzender Siemen berichtet über die Sitzung zur Prüfung der Jahresabschlüsse. Man habe keine Unstimmigkeiten festgestellt.
Herr Scharf ergänzt die gesetzlichen Grundlagen für diesen ersten Abschluss nach Vorliegen der Bilanz.
Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen.
Der Jahresabschluss ist gem. § 95m Abs. 2 GO grundsätzlich innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen. Diese Frist konnte für den Jahresabschluss 2014 aufgrund der sehr umfangreichen Arbeiten im Rahmen der Erstellung der Eröffnungsbilanz nicht eingehalten werden.Der Rechnungsprüfungsausschuss fasst das Prüfungsergebnis in einem Schlussbericht zusammen.Nach Abschluss der Prüfung legt der Bürgermeister den Jahresabschluss und den Lagebericht sowie den Schlussbericht des Prüfungsausschusses der Gemeindevertretung zur Beratung und Beschlussfassung vor.
Die Gemeindevertretung beschließt über den Jahresabschluss und die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages bis spätestens 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres. Diese Frist kann aus den oben genannten Gründen nicht eingehalten werden.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, den Jahresabschluss 2014 der Gemeinde Stangheck und den Lagebericht in der vorgelegten Fassung zu beschließen sowie die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zu genehmigen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Stangheck beschließt den Jahresabschluss 2014 und den Lagebericht in der vorliegenden Fassung. Die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen werden zur Kenntnis genommen und genehmigt.
Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 8.966,89 € wird im Haushaltsjahr 2015 gegen die Ergebnisrücklage gebucht.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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