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26.10.2016 - 4 Prüfung der Jahresrechnung 2014,Beratung und Be...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Datum:
- Mi., 26.10.2016
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 8:00
- Anlass:
- Sitzung
- Vorlage:
-
2016-12GV-014 Jahresabschluss 2014
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Finanzabteilung
- Bearbeiter:
- Hauke Scharf
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Die Gemeinde Stangheck hat gem. § 95m Abs. 1 der Gemeindeordnung (GO) zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern.
Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen.
Der Jahresabschluss ist gem. § 95m Abs. 2 GO grundsätzlich innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen. Diese Frist konnte für den Jahresabschluss 2014 aufgrund der sehr umfangreichen Arbeiten im Rahmen der Erstellung der Eröffnungsbilanz nicht eingehalten werden.
Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde hat gem. § 95n GO den Jahresabschluss und den Lagebericht auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss fasst das Prüfungsergebnis in einem Schlussbericht zusammen.
Der Kämmerer des Amtes Geltinger Bucht, Herr Hauke Scharf, erläutert ausführlich das von der Verwaltung vorgelegte Zahlenwerk. Der Ausschuss lässt sich einzelne Zahlen erläutern und prüft stichprobenartig die getätigten Zahlungen.
Beschluss:
Der Rechnungsprüfungsausschuss beschließt, nach der Durchführung der erforderlichen Prüfungen, den aufgestellten Schlussbericht zur Jahresrechnungsprüfung 2014.
Weiterhin wird der Gemeindevertretung empfohlen, den Jahresabschluss 2014 der Gemeinde Stangheck und den Lagebericht in der vorgelegten Fassung zu beschließen sowie die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zu genehmigen.
Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 8.966,89 € sollte im Haushaltsjahr 2015 gegen die Ergebnisrücklage gebucht werden.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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120,8 kB
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